Koran, Sure 4, Vers 030

Koranübersetzung:
Wenn einer dies in Übertretung und in frevelhafter Weise tut, werden Wir ihn im Feuer brennen lassen, und das ist Allah ein leichtes.

Erläuterung:
4:29-30 – “…im gegenseitigen Einvernehmen” bedeutet, dass Geschäftsabwicklungen nach vorheriger Vereinbarung abgeschlossen werden sollen. “…und begeht nicht Selbstmord” (in Plural) hat die Bedeutung, kann sowohl als Verbot des Selbstmords überhaupt als auch das kollektive Vernichten der menschlichen Gesellschaft durch Verzehrung des gegenseitigen Vermögens (vgl. dazu 2:188).

Arabischer Originaltext:
وَمَن يَفۡعَلۡ ذَٰلِكَ عُدۡوَٰنٗا وَظُلۡمٗا فَسَوۡفَ نُصۡلِيهِ نَارٗاۚ وَكَانَ ذَٰلِكَ عَلَى ٱللَّهِ يَسِيرًا


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