Koran, Sure 4, Vers 031

Koranübersetzung:
Wenn ihr euch von den schwereren unter den euch verbotenen Dingen fernhaltet, dann werden Wir eure geringeren Übel von euch hinwegnehmen und euch an einen ehrenvollen Platz führen.

Erläuterung:
4:31 – Man ist sich uneins über die schweren Sünden. Am nächsten liegt, dass eine schwere Sünde jede Sünde ist, für die der Gesetzgeber eine bestimmte Strafe (Ḥadd) festgelegt oder eine Strafandrohung ausgesprochen hat. Man sagt auch, es handle sich um das, dessen Unverletzlichkeit eindeutig bekannt sei. Nach dem Propheten (a.s.s.) gibt es sieben schwere Sünden: Beigesellung (Širk) anderer Götter zu Allāh, Totschlag des Lebens (Nafs), das Allāh für unverletzlich erklärt hat, Verleumdung der unbescholtenen Frau, Verzehr des Vermögens des Waisen, Nehmen von Zinsen, Fahnenflucht und Widerspenstigkeit gegen die Eltern. Nach Ibn ‘Abbās (r) liegen die schweren Sünden der Zahl siebenhundert näher als der Zahl sieben. Man sagt ferner, dass Allāh (t) hier die verschiedenen Arten der Beigesellung meint, lautet doch Sein Wort: “Allāh vergibt nicht, dass man Ihm andere Götter beigesellt. Was darunter liegt, vergibt Er” (4:48; 4:116). (Baid, Gät) (vgl. 8:72; 9:5, 20-22, 29; 16:41-42; 22:25, 39-40, 58-60; 42:37 und die Anmerkungen dazu).

Arabischer Originaltext:
إِن تَجۡتَنِبُواْ كَبَآئِرَ مَا تُنۡهَوۡنَ عَنۡهُ نُكَفِّرۡ عَنكُمۡ سَيِّ‍َٔاتِكُمۡ وَنُدۡخِلۡكُم مُّدۡخَلٗا كَرِيمٗا


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