Koran, Sure 4, Vers 004

Koranübersetzung:
Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.

Erläuterung:
4:4 – Die Brautgabe gehört der Braut und nicht etwa ihren Eltern. Sie hat keinerlei Beziehung zu der Unsitte des “Frauenkaufs” die wir im vorislamischen Arabien und bei sehr vielen anderen Völkern bis in die neueste Zeit hinein antreffen. Dieser Vers gibt der Frau eindeutig das Recht, über ihre Brautgabe persönlich zu verfügen, nach dem es ihr in vorislamischer Zeit auf verschiedenen Weisen vorenthalten worden war. So bekam beispielsweise ihr Vormund diese Brautgabe für sich selbst, als ob er eine Ware zu verkaufen hätte, deren Eigentümer er war, oder sie wurde im Tausch gegen eine andere Frau hergegeben. Der Islam verbot diese und andere Praktiken und machte die Heirat zu einer Vereinigung von zwei Seelen in Harmonie und Übereinstimmung. Und mit diesem Beschluss gab er der Frau das Recht über sich selbst und über ihren Besitz, ihre Würde und ihre gesellschaftliche Stellung zurück. Das heißt, freudig und bereitwillig, als freies Geschenk. Bereitwillig aus eigenem Antrieb, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten. Zu beachten ist, dass die Höhe der Brautgabe nicht vom Gesetz vorgeschrieben ist, sondern von der Übereinkunft der beiden Parteien abhängt. Einigen authentischen Überlieferungen zufolge hat der Prophet erklärt, dass “selbst ein eiserner Ring” genügt, wenn die Braut bereit ist, ihn anzunehmen, oder sonst sogar “dass du deine Braut einen Vers aus dem Qur’ān lehrst.” Das heißt ohne jeden Druck oder Einfluss von dritter Seite (ÜB).

Arabischer Originaltext:
وَءَاتُواْ ٱلنِّسَآءَ صَدُقَٰتِهِنَّ نِحۡلَةٗۚ فَإِن طِبۡنَ لَكُمۡ عَن شَيۡءٖ مِّنۡهُ نَفۡسٗا فَكُلُوهُ هَنِيٓ‍ٔٗا مَّرِيٓ‍ٔٗا


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