Koran, Sure 4, Vers 043

Koranübersetzung:
O ihr, die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit – ausgenommen als Reisende unterwegs, bis ihr den Gusl vorgenommen habt. Und wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch von der Notdurft zurückkommt oder wenn ihr die Frauen berührt habt und kein Wasser findet, dann sucht guten Sand und reibt euch dann Gesicht und Hände ab. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Allvergebend.

Erläuterung:
4:43 – Über das Verbot der Gebetsverrichtung bei Betrunkenheit wurde die Entscheidung Allāhs darüber im Qur’ān im 5. Jahr n.H. in Al-Madīna offenbart. “…wenn ihr betrunken seid” ist ein Sammelbegriff für jeden Zustand geistiger Untauglichkeit. Dies kann durch vorübergehende Beeinträchtigungen des Bewusstseins durch Alkohol, Rauschgift, Medikamente, Schwindelgefühl, Schlaftrunkenheit usw. Aus diesem Grunde lehrte der Prophet (a.s.s.), dass jemand, der sich sehr müde und schläfrig fühlt, so dass er beim Gebet immer wieder einnickt, sein Gebet abbrechen und erst einmal schlafen sollte. Auf den Reisenden bezogen bedeutet dieser Text, dass zwischen der größeren Unreinheit, die eine Gesamtwaschung des Körpers erforderlich macht, und der kleineren Unreinheit, die eine Gebetswaschung erfordert, nicht unterschieden wird. Das gleiche gilt für den Kranken. (vgl. ferner 5:6, 90f. und die Anmerkungen dazu).

Arabischer Originaltext:
يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ لَا تَقۡرَبُواْ ٱلصَّلَوٰةَ وَأَنتُمۡ سُكَٰرَىٰ حَتَّىٰ تَعۡلَمُواْ مَا تَقُولُونَ وَلَا جُنُبًا إِلَّا عَابِرِي سَبِيلٍ حَتَّىٰ تَغۡتَسِلُواْۚ وَإِن كُنتُم مَّرۡضَىٰٓ أَوۡ عَلَىٰ سَفَرٍ أَوۡ جَآءَ أَحَدٞ مِّنكُم مِّنَ ٱلۡغَآئِطِ أَوۡ لَٰمَسۡتُمُ ٱلنِّسَآءَ فَلَمۡ تَجِدُواْ مَآءٗ فَتَيَمَّمُواْ صَعِيدٗا طَيِّبٗا فَٱمۡسَحُواْ بِوُجُوهِكُمۡ وَأَيۡدِيكُمۡۗ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَفُوًّا غَفُورًا


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