Koran, Sure 4, Vers 092

Koranübersetzung:
Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: so soll er einen gläubigen Sklaven befreien und Blutgeld an seine Erben zahlen, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er aber von einem Volk, das euer Feind ist, und war er gläubig: so soll er einen gläubigen Sklaven befreien; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt: so soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gläubigen Sklaven befreien. Wer nicht kann: so zwei Monate hintereinander fasten – eine Vergebung von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.

Erläuterung:
4:92-93 – Der klare Wortlaut dieses Verses bedarf keiner näheren Erläuterung. Dennoch muss betont werden, dass die Todesstrafe im islamischen Strafrecht nicht unter diese Bestimmung fällt. (vgl. unten 4:93; ferner die ausführlichen Bestimmungen bei ÜB, 2:178; 17:33 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
وَمَا كَانَ لِمُؤۡمِنٍ أَن يَقۡتُلَ مُؤۡمِنًا إِلَّا خَطَ‍ٔٗاۚ وَمَن قَتَلَ مُؤۡمِنًا خَطَ‍ٔٗا فَتَحۡرِيرُ رَقَبَةٖ مُّؤۡمِنَةٖ وَدِيَةٞ مُّسَلَّمَةٌ إِلَىٰٓ أَهۡلِهِۦٓ إِلَّآ أَن يَصَّدَّقُواْۚ فَإِن كَانَ مِن قَوۡمٍ عَدُوّٖ لَّكُمۡ وَهُوَ مُؤۡمِنٞ فَتَحۡرِيرُ رَقَبَةٖ مُّؤۡمِنَةٖۖ وَإِن كَانَ مِن قَوۡمِۢ بَيۡنَكُمۡ وَبَيۡنَهُم مِّيثَٰقٞ فَدِيَةٞ مُّسَلَّمَةٌ إِلَىٰٓ أَهۡلِهِۦ وَتَحۡرِيرُ رَقَبَةٖ مُّؤۡمِنَةٖۖ فَمَن لَّمۡ يَجِدۡ فَصِيَامُ شَهۡرَيۡنِ مُتَتَابِعَيۡنِ تَوۡبَةٗ مِّنَ ٱللَّهِۗ وَكَانَ ٱللَّهُ عَلِيمًا حَكِيمٗا


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