Koran, Sure 40, Vers 52

Koranübersetzung:
, am Tage, an dem den Frevlern ihre Ausrede nichts nützen wird; und sie werden zu Fluch und schlimmem Aufenthalt sein.

Erläuterung:
40:51-52 – Hier handelt es sich um ein festes Versprechen Allāhs an Seine Gesandten und mit ihnen die Gläubigen, dass ihnen der endgültige Sieg zuteilwird. Diese Verheißung hat Gültigkeit, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits. Damit soll auch dem Propheten Muḥammad (a.s.s.) die Verheißung gegeben werden, dass Allāh (t) ihn ebenso schützen und leiten wird. Allāh (t) hat ihn nicht sich selbst überlassen, nachdem er ihn in Makka zum Propheten berufen hatte, sondern steht ihm bei und leitet ihn in jedem Augenblick. Der Tag des Jüngsten Gerichts wird hier als der Tag bezeichnet, an dem die Zeugen vortreten (vgl. 2:133; 6:130; 24:24; 39:69).

Arabischer Originaltext:
يَوۡمَ لَا يَنفَعُ ٱلظَّٰلِمِينَ مَعۡذِرَتُهُمۡۖ وَلَهُمُ ٱللَّعۡنَةُ وَلَهُمۡ سُوٓءُ ٱلدَّارِ


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