Koran, Sure 5, Vers 108

Koranübersetzung:
So geschieht es eher, dass sie ein wahres Zeugnis ablegen oder dass sie fürchten, es könnten andere Eide nach ihrem Eide gefordert werden. Und fürchtet Allah und hört! Denn Allah weist nicht den ungehorsamen Leuten den Weg.

Erläuterung:
5:106-108 – Dieser Schwur sollte die entscheidende Rolle spielen und die Angelegenheit hiermit beendet sein. Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Eid falsch war, dann müssen andere Beweismittel herangezogen werden. Wer spürt, dass sein Ende naht, hat die Pflicht, wenn er seinen Verwandten etwas vermachen will, zwei rechtschaffene Muslime herbeizurufen, um ihnen das zu übergeben, was er seinen nicht anwesenden Angehörigen vermachen will. Dies ist so im Fall, dass er sich zuhause befindet. Ist er aber auf Reisen, und es lassen sich keine Muslime finden, die er mit dieser Aufgabe betrauen kann, so dürfen diese zwei Zeugen Nicht-Muslime sein. Hegen die Muslime oder die Verwandten des Toten Zweifel an der Richtigkeit der Zeugenaussage und an ihrer Aufrichtigkeit, so können sie die Zeugen nach der Verrichtung des Gebets zurückhalten und sie bei Allāh (t) schwören lassen, dass sie nicht nach Vorteil für sich oder für andere trachten. Alsdann wird ihre Zeugenaussage angenommen. Zur Zeit des Propheten (a.s.s.) starb ein Mann aus Al-Madīna als er auf einer Reise war. Vor seinem Tod hatte er Handelswaren zwei Freunden anvertraut, die sie seinen Erben in Al-Madīna überbringen sollten. Sie jedoch unterschlugen einen wertvollen Silberbecher. Als sich dieser Sachverhalt herausstellte, wurden denjenigen, die mit den wahren Verhältnissen vertraut waren, Eide abgenommen und der Gerechtigkeit Genüge getan. (ÜB)

Arabischer Originaltext:
ذَٰلِكَ أَدۡنَىٰٓ أَن يَأۡتُواْ بِٱلشَّهَٰدَةِ عَلَىٰ وَجۡهِهَآ أَوۡ يَخَافُوٓاْ أَن تُرَدَّ أَيۡمَٰنُۢ بَعۡدَ أَيۡمَٰنِهِمۡۗ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ وَٱسۡمَعُواْۗ وَٱللَّهُ لَا يَهۡدِي ٱلۡقَوۡمَ ٱلۡفَٰسِقِينَ


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