Koran, Sure 5, Vers 033

Koranübersetzung:
Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder dass sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil.

Erläuterung:
5:33-34 – Wir haben mit den Bestimmungen dieses Verses einige Züge aus dem islamischen Strafrecht: Wer die Gesellschaft terrorisiert und verunsichert, der hat in der Tat Allāh und Seinem Gesandten den Krieg erklärt. Anas (r) berichtete von den Leuten aus dem Stamm ‘Uqāl und ‘Uraina, die zum Propheten (a.s.s.) kamen und ihre Bekennung zum Islam angaben. Der Prophet stellte ihnen aus Gastfreundschaft einige Kamelstuten als Versorgung zur Verfügung und forderte sie auf, ihr Zeltlager am Stadtrand von Al-Madīna aufzuschlagen. Als sie damit weggezogen waren, zeigten sie ihre wahre Absicht als Lügner und Räuber: Sie stachen den Hirten, die sie im Auftrag des Propheten begleitet hatten, die Augen aus, töteten sie, verstümmelten ihre Leichen und nahmen die Kamelherde als Beute mit. Als der Prophet (a.s.s.) dies erfuhr, schickte er eine Reitertrupp nach ihnen, die die Übeltäter zu ihm zurückholte. Als er sie für ihr Verbrechen an die friedfertige Bevölkerung bestrafen wollte, wurden diese Verse offenbart. (Aus den Ḥadīṯ- Überlieferungen bei Bu, Ha, Mu).

Arabischer Originaltext:
إِنَّمَا جَزَٰٓؤُاْ ٱلَّذِينَ يُحَارِبُونَ ٱللَّهَ وَرَسُولَهُۥ وَيَسۡعَوۡنَ فِي ٱلۡأَرۡضِ فَسَادًا أَن يُقَتَّلُوٓاْ أَوۡ يُصَلَّبُوٓاْ أَوۡ تُقَطَّعَ أَيۡدِيهِمۡ وَأَرۡجُلُهُم مِّنۡ خِلَٰفٍ أَوۡ يُنفَوۡاْ مِنَ ٱلۡأَرۡضِۚ ذَٰلِكَ لَهُمۡ خِزۡيٞ فِي ٱلدُّنۡيَاۖ وَلَهُمۡ فِي ٱلۡأٓخِرَةِ عَذَابٌ عَظِيمٌ


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