Koran, Sure 5, Vers 039

Koranübersetzung:
Aber wer es bereut nach seiner Freveltat und sich bessert, von dem wird Allah die Reue annehmen; denn Allah ist Allvergebend, Barmherzig.

Erläuterung:
5:39 – Die Tür zur Vergebung durch tätige Reue bleibt bei Allāh (t) immer offen. Vorausgesetzt im Fall des Diebstahls, dass der reumütige Täter das Diebesgut seinem Besitzer zurückgibt, oder dieser auf sein Recht der Rückgabe verzichtet und dem Täter verzeiht.

Arabischer Originaltext:
فَمَن تَابَ مِنۢ بَعۡدِ ظُلۡمِهِۦ وَأَصۡلَحَ فَإِنَّ ٱللَّهَ يَتُوبُ عَلَيۡهِۚ إِنَّ ٱللَّهَ غَفُورٞ رَّحِيمٌ


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