Koran, Sure 5, Vers 092

Koranübersetzung:
Und gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und seid auf der Hut. Kehrt ihr euch jedoch von ihm ab, dann wisst, dass Unserem Gesandten nur die deutliche Verkündigung obliegt.

Erläuterung:
5:90-92 – Über das Alkoholverbot, wurde die Entscheidung Allāhs darüber im Qur’ān im 6. Jahr n.H. in Al-Madīna offenbart. “Berauschendes” ist ein allumfassender Begriff, der in diesem Vers Rauschmittel und alkoholische Getränke einschließt. Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile galten als Brauchtum aus der Zeit der Unwissenheit vor dem Islam (arab.: Ǧāhiliyya). Die Lospfeile wurden zum Wahrsagen benutzt. Die Verbreitung der Glücksspielsucht und ihre sozialen Folgen sind mit der Rauschgiftsucht zu vergleichen. Während aber der Drogensucht große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zuteilwerde, werde die Gefahr, die von der Spielsucht ausgehe, unterschätzt. In Deutschland gibt es nach Einschätzung etwa 2,5 Millionen Alkoholiker und jeweils 100000 Drogen- und Glücksspielabhängige.

Arabischer Originaltext:
وَأَطِيعُواْ ٱللَّهَ وَأَطِيعُواْ ٱلرَّسُولَ وَٱحۡذَرُواْۚ فَإِن تَوَلَّيۡتُمۡ فَٱعۡلَمُوٓاْ أَنَّمَا عَلَىٰ رَسُولِنَا ٱلۡبَلَٰغُ ٱلۡمُبِينُ


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