Koran, Sure 5, Vers 095

Koranübersetzung:
O ihr, die ihr glaubt! Tötet kein Wild, während ihr pilgert. Und einer von euch ein Tier vorsätzlich tötet, so ist die Ersatzleistung ein gleiches Maß vom Vieh, wie das, was er getötet , nach dem Spruch von zwei Redlichen unter euch, und das soll dann als Opfertier zu der Al-Ka‘ba gebracht werden; oder die Sühne sei die Speisung von Armen oder dementsprechendes Fasten, damit er die bösen Folgen seiner Tat koste. Allah vergibt das Vergangene; den aber, der es wieder tut, wird Allah der Vergeltung aussetzen. Und Allah ist Allmächtig und Herr der Vergeltung.

Erläuterung:
5:94-95 – Ibn ‘Abbās (r) berichtete: ”Wenn ein Pilger ein Wild tötet, so hat er dafür eine Sühne zu leisten. Ist das, was er getötet hat, ein Reh oder etwas Ähnliches, so muss er ein Schaf in Makka opfern. Hat er keines zur Verfügung, so muss er sechs arme Menschen speisen, ist ihm auch dies nicht möglich, so muss er drei Tage fasten. Tötet er aber einen Hirsch, muss er eine Kuh opfern. Hat er keine, muss er zwanzig Tage fasten. Ist das erlegte Tier ein Strauß oder ein Zebra, dann ist das Schlachten einer Kamelstute erforderlich. Findet er keine, muss er dreißig arme Menschen speisen. Ist ihm auch das nicht möglich, so muss er dreißig Tage fasten. Das “Kosten” der Folgen dieser Tat steht hier allgemein für das Begreifen, nicht für das spezielle Kosten mit der Zunge. (Für die Bestimmungen der Pilgerfahrt vgl. 2:196; 3:166; 5:2-3).

Arabischer Originaltext:
يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ لَا تَقۡتُلُواْ ٱلصَّيۡدَ وَأَنتُمۡ حُرُمٞۚ وَمَن قَتَلَهُۥ مِنكُم مُّتَعَمِّدٗا فَجَزَآءٞ مِّثۡلُ مَا قَتَلَ مِنَ ٱلنَّعَمِ يَحۡكُمُ بِهِۦ ذَوَا عَدۡلٖ مِّنكُمۡ هَدۡيَۢا بَٰلِغَ ٱلۡكَعۡبَةِ أَوۡ كَفَّٰرَةٞ طَعَامُ مَسَٰكِينَ أَوۡ عَدۡلُ ذَٰلِكَ صِيَامٗا لِّيَذُوقَ وَبَالَ أَمۡرِهِۦۗ عَفَا ٱللَّهُ عَمَّا سَلَفَۚ وَمَنۡ عَادَ فَيَنتَقِمُ ٱللَّهُ مِنۡهُۚ وَٱللَّهُ عَزِيزٞ ذُو ٱنتِقَامٍ


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