Koran, Sure 5, Vers 096

Koranübersetzung:
Der Fang aus dem Meer und sein Genuss sind euch – als Versorgung für euch und für die Reisenden – erlaubt, doch verwehrt ist das Wild des Landes, solange ihr pilgert. Und fürchtet Allah, vor Dem ihr versammelt werdet.

Erläuterung:
5:96 – “Meer” ist ein allgemeiner Begriff für Wasser. Es handelt sich hier um die Nahrung aus Meer, Fluss, Brunnen, Teich und ähnlichem, wovon man Fisch, Meerestiere, Meeresfrüchte, und was nur im Wasser lebensfähig ist, gewinnen kann. Wasservögel gehören nicht dazu. Der Ausdruck “… als Versorgung für euch und für die Reisenden” gilt auch für “Pilger”.

Arabischer Originaltext:
أُحِلَّ لَكُمۡ صَيۡدُ ٱلۡبَحۡرِ وَطَعَامُهُۥ مَتَٰعٗا لَّكُمۡ وَلِلسَّيَّارَةِۖ وَحُرِّمَ عَلَيۡكُمۡ صَيۡدُ ٱلۡبَرِّ مَا دُمۡتُمۡ حُرُمٗاۗ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ ٱلَّذِيٓ إِلَيۡهِ تُحۡشَرُونَ


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