Koran, Sure 51, Vers 19

Koranübersetzung:
, und von ihrem Vermögen war ein Anteil für den Bittenden und den Unbemittelten bestimmt.

Erläuterung:
51:15-19 – In diesem Versblock handelt es sich um die bekannte Parallelität des Qur’ān. D.h., dass jedesmal, wenn Allāh (t) von der Belohnung der rechtschaffenen Diener im Paradies spricht (vgl. 38:49-54), berichtet Er von der Bestrafung der Ungläubigen, und zwar aus dem Prinzip der Barmherzigkeit und der Gerechtigkeit zugleich, weil die Botschaft stets diese Eigenschaft hat: Als frohe Botschaft und als Warnung (vgl. 2:177, 273-274; 25:63-67 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
وَفِيٓ أَمۡوَٰلِهِمۡ حَقّٞ لِّلسَّآئِلِ وَٱلۡمَحۡرُومِ


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