Koran, Sure 58, Vers 01

Koranübersetzung:
Allah hat doch das Wort jener gehört, die mit dir wegen ihres Mannes stritt und sich vor Allah beklagte. Und Allah hat euer Gespräch gehört. Wahrlich, Allah ist Allhörend, Allsehend.

Erläuterung:
58:1 – Unmittelbarer Anlass der Offenbarung dieser Sura ist das, was Ḫaula Bint Ṯa‘laba, der Frau von Aus Ibn Aṣ-Ṣāmit geschah. Obgleich ihr Mann Muslim war, trennte er sich von ihr nach einem alten heidnischen Brauch mit einer Formel, die als Ẓihār bekannt ist und aus den Worten besteht: “Du bist für mich wie der Rücken meiner Mutter.” (vgl. unten 58:2ff.). Dem heidnischen Brauch entsprechend bedeutete dies eine Scheidung, die den Ehemann von allen mit der Ehe verbundenen Pflichten befreite, der Frau aber nicht ermöglichte, den Hausstand zu verlassen oder eine neue Ehe einzugehen. Dieser Brauch war für die Frau auf jeden Fall entwürdigend. Besonders schwierig war die Situation für Ḫaula; denn sie liebte ihren Mann und klagte, dass sie kleine Kinder habe, die der Mann sich unter diesen Umständen nicht verpflichtet sah zu unterhalten. Sie wandte sich mit ihrer Klage an den Propheten und im Gebet an Allāh (t). Ihre Klage wurde erhört, und der entwürdigende Brauch, der auf trügerischen Worten beruhte, wurde abgeschafft (vgl. dazu 33:4). Der Prophet (a.s.s.) hatte auf die Klage der Frau hin zunächst das Ehepaar für geschieden erklärt, aber Ḫaula war damit nicht zufrieden und klagte bei Allāh (t) ihr Leid. In Anbetracht des Zusammenhanges sowie zahlreicher entsprechender Überlieferungen bezieht sich dieser Vers in erster Linie auf die Abschaffung von dem Ẓihār. Die absichtlich undeutlich ausgedrückte Hinweisung auf diejenige, die über ihren Mann klagte, scheint jedoch auf alle Fälle hinzuweisen, wo eine Ehefrau Grund hat, über ihren Mann zu klagen, also nicht nur über eine ungerechtfertigte oder grausame Scheidung, sondern auch, wenn sie die Lösung aus einer untragbar gewordenen Ehe verlangt. Eine Scheidung auf Initiative der Frau hin (arab.: Ḫul‘ bzw. Ḫal‘) ist nach Sura 2:229 und gut belegten Überlieferungen vom Propheten (a.s.s.) völlig gerechtfertigt. Allāh (t) ist überall anwesend. Die beiden waren also bei ihrer Auseinandersetzung nicht allein, sondern Er war bei ihnen und hörte ihnen zu. Er hörte die Argumente der klagenden Frau bezüglich ihres Mannes und kannte den wahren Sachverhalt. Allāh (t) ist gerecht und erlaubt nicht, dass menschliche Bräuche und Anmaßungen die unveräußerlichen Rechte Seiner schwächeren Geschöpfe einengen. Er hörte gleichermaßen den Standpunkt sowohl der Frau als auch ihres Mannes und erfasste mit Seiner Weisheit die Absichten beider. Der Dual kann sich auch auf die Frau und den Propheten beziehen, der vor der Offenbarung dieser Sura die Scheidung durch den Ẓihār zunächst für gültig erklärte. Ḫaula, auf deren Klage hin diese Verse offenbart wurden, stand ihr Leben lang unter den Gefährten des Propheten in hohem Ansehen. Er hört die Klage und sieht das Leid eines jeden und hilft ihm in seiner Not. (ÜB)

Arabischer Originaltext:
قَدۡ سَمِعَ ٱللَّهُ قَوۡلَ ٱلَّتِي تُجَٰدِلُكَ فِي زَوۡجِهَا وَتَشۡتَكِيٓ إِلَى ٱللَّهِ وَٱللَّهُ يَسۡمَعُ تَحَاوُرَكُمَآۚ إِنَّ ٱللَّهَ سَمِيعُۢ بَصِيرٌ


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