Koran, Sure 58, Vers 09

Koranübersetzung:
O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr heimlich miteinander redet, so redet nicht in Sünde und Feindseligkeit und Ungehorsam gegen den Gesandten, sondern redet miteinander in Rechtschaffenheit und Gottesfurcht, und fürchtet Allah, vor Dem ihr versammelt werdet.

Erläuterung:
58:9-10 – Mit diesen Worten wird ein weiterer Schritt in der Erziehung der Gläubigen, und zwar zusätzlich zu den Vorschriften der Sura 49, vorgenommen. Heimliche Besprechungen sind nicht an sich verboten, sondern es hängt vom Charakter der Betreffenden, von den Begleitumständen und vom Inhalt dieser Besprechungen ab. Wenn Menschen heimliche Pläne schmieden, um einen Streit zu schlichten, die Rechte eines anderen zur Geltung zu bringen oder sich für eine gute Sache einzusetzen, ist dies eher empfehlenswert. Nach der Lehre unseres Propheten (a.s.s.) ist es jedoch unhöflich, wenn zwei Menschen in der Gegenwart eines dritten miteinander flüstern; denn dies könnte ihn verletzen. Dies bezieht sich auch darauf, dass zwei Menschen miteinander unnötigerweise in einer Sprache sprechen, die der dritte nicht versteht, vor allem, wenn sie dabei zu ihm hinüberblicken, so dass dieser das Gefühl bekommt, sie sprächen über ihn. (ÜB) (vgl. dazu 14:4, 22).

Arabischer Originaltext:
يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓاْ إِذَا تَنَٰجَيۡتُمۡ فَلَا تَتَنَٰجَوۡاْ بِٱلۡإِثۡمِ وَٱلۡعُدۡوَٰنِ وَمَعۡصِيَتِ ٱلرَّسُولِ وَتَنَٰجَوۡاْ بِٱلۡبِرِّ وَٱلتَّقۡوَىٰۖ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ ٱلَّذِيٓ إِلَيۡهِ تُحۡشَرُونَ


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