Koran, Sure 59, Vers 06

Koranübersetzung:
Und was Allah Seinem Gesandten als Beute von ihnen gegeben hat – ihr brauchtet weder Pferde noch Kamele dazu aufzubieten; aber Allah gibt Seinen Gesandten Gewalt über wen Er will; und Allah hat Macht über alle Dinge.

Erläuterung:
59:6-7 – Die Grundprinzipien für die Wirtschaftspolitik einer islamischen Gemeinschaft werden hier darlegt. Hier handelt es sich um das, was Allāh (t) dem Propheten vom Eigentum des Gegners kampflos gegeben hatte. Von hier bis Vers 10 (unten) wird erläutert, wie Ländereien und Besitz, der nach der Ausweisung der Banū An-Naḍīr dem islamischen Staat zufiel, zu verwalten sein sollte. Der Prophet (a.s.s.) durfte einen Teil behalten, von dem er immer wieder für die gemeinschaftlichen Interessen ausgab. Der Rest sollte wie weiter unten angegeben verteilt werden. Hierzu ist noch zu bemerken, dass weder der Prophet noch seine Verwandten von der Zakāh nehmen dürften. Dafür sollten sie von dem Fai’ einen Teil bekommen, da sie zuvor besonders unter der Verfolgung hatten leiden müssen. (vgl. dazu 8:41).

Arabischer Originaltext:
وَمَآ أَفَآءَ ٱللَّهُ عَلَىٰ رَسُولِهِۦ مِنۡهُمۡ فَمَآ أَوۡجَفۡتُمۡ عَلَيۡهِ مِنۡ خَيۡلٖ وَلَا رِكَابٖ وَلَٰكِنَّ ٱللَّهَ يُسَلِّطُ رُسُلَهُۥ عَلَىٰ مَن يَشَآءُۚ وَٱللَّهُ عَلَىٰ كُلِّ شَيۡءٖ قَدِيرٞ


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