Koran, Sure 59, Vers 08

Koranübersetzung:
für die armen Auswanderer, die aus ihren Heimstätten und von ihren Besitztümern vertrieben wurden, während sie nach Allahs Huld und Wohlgefallen trachteten und Allah und Seinem Gesandten beistanden. Diese sind die Wahrhaftigen.

Erläuterung:
59:8 – Vor der Besetzung des Gebietes der Banū An-Naḍīr hatten die Auswanderer keine permanente Bleibe und keinen gesicherten Unterhalt. Deswegen wurde ihnen ein Anteil an Fai’ zugestanden, ebenso wie anderen Armen, Waisen und Reisenden. Mit diesen Mitteln sollte all denen geholfen werden, die gezwungen waren, für die Sache Allāhs und Seines Gesandten auszuwandern. Dies bezieht sich nicht allein auf diesen historischen Zusammenhang, sondern ist für alle Zeiten die Pflicht eines islamischen Staates. (ÜB)

Arabischer Originaltext:
لِلۡفُقَرَآءِ ٱلۡمُهَٰجِرِينَ ٱلَّذِينَ أُخۡرِجُواْ مِن دِيَٰرِهِمۡ وَأَمۡوَٰلِهِمۡ يَبۡتَغُونَ فَضۡلٗا مِّنَ ٱللَّهِ وَرِضۡوَٰنٗا وَيَنصُرُونَ ٱللَّهَ وَرَسُولَهُۥٓۚ أُوْلَٰٓئِكَ هُمُ ٱلصَّٰدِقُونَ


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