Koran, Sure 6, Vers 146

Koranübersetzung:
Und den Juden haben Wir alles Getier untersagt, das Krallen hat; und von den Rindern und vom Kleinvieh haben Wir ihnen das Fett verboten, ausgenommen das, was an ihrem Rücken sitzt oder in den Eingeweiden oder mit den Knochen verwachsen ist. Damit haben Wir ihnen ihre Auflehnung vergolten. Und siehe, Wir sind Wahrhaftig.

Erläuterung:
6:146 – Dass den Kindern Israels gewisse Speisen ihres Ungehorsams wegen verboten wurden, wird im Qur’ān an drei Stellen erwähnt: 2:93, 4:160 und in diesem Vers. Das den Juden verhängte Verbot, das für Muslime keine Gültigkeit hat, wird mit den Worten begründet: “Damit haben Wir ihnen ihre Auflehnung vergolten”. Darunter verstehen die Gelehrten, dass Verbote im Laufe der Glaubensgeschichte nicht nur auf die Schädlichkeit des Verbotenen zurückzuführen ist (vgl. 3:93; 4:160; 16:118-119 und die Anmerkungen dazu).

Arabischer Originaltext:
وَعَلَى ٱلَّذِينَ هَادُواْ حَرَّمۡنَا كُلَّ ذِي ظُفُرٖۖ وَمِنَ ٱلۡبَقَرِ وَٱلۡغَنَمِ حَرَّمۡنَا عَلَيۡهِمۡ شُحُومَهُمَآ إِلَّا مَا حَمَلَتۡ ظُهُورُهُمَآ أَوِ ٱلۡحَوَايَآ أَوۡ مَا ٱخۡتَلَطَ بِعَظۡمٖۚ ذَٰلِكَ جَزَيۡنَٰهُم بِبَغۡيِهِمۡۖ وَإِنَّا لَصَٰدِقُونَ


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