Koran, Sure 6, Vers 151

Koranübersetzung:
Sprich: ”Kommt her, ich will verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt Ihm nichts zur Seite stellen und den Eltern Güte erweisen; und ihr sollt eure Kinder nicht aus Armut töten, Wir sorgen ja für euch und für sie. Ihr sollt euch nicht den Schändlichkeiten nähern, seien sie offenkundig oder verborgen; und ihr sollt niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich gemacht hat, außer wenn dies gemäß dem Recht geschieht. Das ist es, was Er euch geboten hat, auf dass ihr es begreifen mögt.

Erläuterung:
6:151 – Die Sura Nr. 6 neigt dem Ende zu. Hier liegt sowohl ein “summa summarum” für das Gewesene in den vorangegangenen Versen der Sura 6 als auch einige Bestimmungen des islamischen Rechts vor. Die Anrede im Vers ist an die gesamte Menschheit gerichtet. Der Glaubensgrundsatz an die Einzigkeit des Schöpfers ist Nr. 1 in der gesamten Aussage der Verse. Die Güte zu den Eltern, die unmittelbar danach folgt, bildet eine Wertstellung für die Eltern, die wir aus 17:23 resultieren können. Denn die Rechte der Eltern sind im Qur’ān gewöhnlich unmittelbar nach den Rechten Allāhs aufgeführt. Kindermord ist eines der furchtbarsten Verbrechen, nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch bis zur Gegenwart: FAZ 190/94 berichtet: ”In Indien ist die Ermittlung des Geschlechts eines Kindes vor der Geburt verboten. Das Parlament hat jetzt ein entsprechendes, bereits im Jahr 1991 von der Regierung eingebrachtes Gesetz verabschiedet. Wer gegen die Vorschriften verstößt, wird mit Gefängnis und einer Geldbuße bestraft. Ärzten kann die Approbation entzogen werden. Das Verbot der pränatalen Geschlechtsbestimmung soll der Abtreibung von weiblichen Feten entgegenwirken, die in Indien in den letzten 20 Jahren stark zugenommen hat. Mädchen werden von vielen Familien wegen der Mitgift als Bürde empfunden. Früher wurden deshalb viele Mädchen als Säuglinge vergiftet, etwa durch Opium, das man auf die Brust der Mutter strich. In besonders armen Gegenden Indiens werden auch heute noch Tausende weiblicher Säuglinge ermordet. Seit es möglich ist das Geschlecht von Ungeborenen zu ermitteln, werden Mädchen immer häufiger bereits im Mutterleib getötet. Die Zahl dieser Abtreibungen wird auf 50000 bis 80000 geschätzt. Dem neuen Gesetz zufolge dürfen künftig nur noch von der Regierung genehmigte Labors pränatale Tests vornehmen. Sie müssen sich auf die Analyse von vererbbaren Veränderungen oder angeborene Anomalien beschränken. Hinweise auf das Geschlecht des Kindes dürfen den Eltern nicht gegeben werden. Außerdem ist es verboten, für den Sextest zu werben. Gegner des Gesetzes bezweifeln, dass es seinen Zweck erfüllt. Sie befürchten, dass das Gewerbe im Untergrund betrieben wird.“ (vgl. oben 6:137, 140; 7:33; 17:32f.; 25:68-71 und die Anmerkungen dazu).

Arabischer Originaltext:
۞قُلۡ تَعَالَوۡاْ أَتۡلُ مَا حَرَّمَ رَبُّكُمۡ عَلَيۡكُمۡۖ أَلَّا تُشۡرِكُواْ بِهِۦ شَيۡ‍ٔٗاۖ وَبِٱلۡوَٰلِدَيۡنِ إِحۡسَٰنٗاۖ وَلَا تَقۡتُلُوٓاْ أَوۡلَٰدَكُم مِّنۡ إِمۡلَٰقٖ نَّحۡنُ نَرۡزُقُكُمۡ وَإِيَّاهُمۡۖ وَلَا تَقۡرَبُواْ ٱلۡفَوَٰحِشَ مَا ظَهَرَ مِنۡهَا وَمَا بَطَنَۖ وَلَا تَقۡتُلُواْ ٱلنَّفۡسَ ٱلَّتِي حَرَّمَ ٱللَّهُ إِلَّا بِٱلۡحَقِّۚ ذَٰلِكُمۡ وَصَّىٰكُم بِهِۦ لَعَلَّكُمۡ تَعۡقِلُونَ


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