Koran, Sure 64, Vers 07

Koranübersetzung:
Diejenigen, die da ungläubig sind, behaupten, sie würden nicht auferweckt werden. Sprich: ”Doch, bei meinem Herrn, ihr werdet gewiss auferweckt werden; dann wird euch gewiss verkündet, was ihr getan habt. Und das ist für Allah ein leichtes.“

Erläuterung:
64:7 – Hier ist die Rede von den Ungläubigen in Makka zur Zeit der Offenbarung als auch von solchen zu allen Orten und Zeiten, bis zum Ende der Welt. Ihr Schöpfer schwört bei Sich Selbst und versichert ihnen die Auferstehung nach ihrem Tod, damit sie zur Rechenschaft herangezogen werden. Diese Stelle ist die dritte im Qur’ān, an der Allāh (t) Seinen Gesandten auffordert, bei seinem Herrn zu schwören, dass dies in Wahrheit stattfinden wird. (vgl.10:53; 34:3)

Arabischer Originaltext:
زَعَمَ ٱلَّذِينَ كَفَرُوٓاْ أَن لَّن يُبۡعَثُواْۚ قُلۡ بَلَىٰ وَرَبِّي لَتُبۡعَثُنَّ ثُمَّ لَتُنَبَّؤُنَّ بِمَا عَمِلۡتُمۡۚ وَذَٰلِكَ عَلَى ٱللَّهِ يَسِيرٞ


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