Koran, Sure 65, Vers 01

Koranübersetzung:
O du Prophet, wenn ihr euch von den Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit und berechnet die Zeit und fürchtet Allah, euren Herrn. Treibt sie nicht aus ihren Häusern, noch lasst sie hinausgehen, es sei denn, sie hätten eine offenkundige Schändlichkeit begangen. Und dies sind Allahs Gebote; und wer Allahs Gebote übertritt, der hat sich selber Unrecht getan. Du weißt nicht, ob Allah danach etwas geschehen lassen würde.

Erläuterung:
65:1 – Dies sind klare Worte zu einer sehr tragischen und komplizierten Lage im Familienleben. Es geht nämlich um die Scheidung. Die Ansprache an den Propheten deutet daraufhin, dass die folgenden Regeln besonders wichtig sind, und dass die Gemeinschaft aufpassen muss, dass sie auch wirklich eingehalten werden. “Von allen erlaubten Dingen ist die Ehescheidung das, was Allāh (t) am meisten verabscheut”. Dies sagt ein arabisches Sprichwort und nicht unser Prophet, wie manche irrtümlicherweise für einen Ḥadīṯ halten. Allgemeine Regelungen bezüglich der Ehescheidung finden wir in 2:185, 222, 228-232, 236-237, 241; 4:35). Die Wartezeit beträgt, nachdem die Scheidung ausgesprochen wurde seitens des Ehemannes wie in Sura 2 festgelegt drei Menstruationen bzw. drei Kalendermonate oder bis zur Entbindung. Während dieser Zeit soll die Frau in der ehelichen Wohnung bleiben, es sei denn, dass sie eine offensichtliche Schändlichkeit begeht. Dazu gehören auch die Kosten für die Miete sowie für den Lebensunterhalt für sie und die Kinder. (vgl. 4:15).

Arabischer Originaltext:
يَٰٓأَيُّهَا ٱلنَّبِيُّ إِذَا طَلَّقۡتُمُ ٱلنِّسَآءَ فَطَلِّقُوهُنَّ لِعِدَّتِهِنَّ وَأَحۡصُواْ ٱلۡعِدَّةَۖ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ رَبَّكُمۡۖ لَا تُخۡرِجُوهُنَّ مِنۢ بُيُوتِهِنَّ وَلَا يَخۡرُجۡنَ إِلَّآ أَن يَأۡتِينَ بِفَٰحِشَةٖ مُّبَيِّنَةٖۚ وَتِلۡكَ حُدُودُ ٱللَّهِۚ وَمَن يَتَعَدَّ حُدُودَ ٱللَّهِ فَقَدۡ ظَلَمَ نَفۡسَهُۥۚ لَا تَدۡرِي لَعَلَّ ٱللَّهَ يُحۡدِثُ بَعۡدَ ذَٰلِكَ أَمۡرٗا


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