Koran, Sure 65, Vers 04

Koranübersetzung:
Wenn ihr Zweifel hegt jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, ihre Frist drei Monate beträgt, und diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. Und für die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen.

Erläuterung:
65:4-5 – Normalerweise beträgt die Wartezeit drei Monatregeln nach der Trennung der Ehepartner. Wenn es jedoch keine Menstruation gibt oder Zweifel darüber besteht, dann drei volle Kalendermonate. Innerhalb dieses Zeitraums wird es klar sein, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Und wenn dies der Fall ist, dann dauert die Wartezeit bis nach der Geburt des Kindes. (vgl. dazu 2:228).

Arabischer Originaltext:
وَٱلَّٰٓـِٔي يَئِسۡنَ مِنَ ٱلۡمَحِيضِ مِن نِّسَآئِكُمۡ إِنِ ٱرۡتَبۡتُمۡ فَعِدَّتُهُنَّ ثَلَٰثَةُ أَشۡهُرٖ وَٱلَّٰٓـِٔي لَمۡ يَحِضۡنَۚ وَأُوْلَٰتُ ٱلۡأَحۡمَالِ أَجَلُهُنَّ أَن يَضَعۡنَ حَمۡلَهُنَّۚ وَمَن يَتَّقِ ٱللَّهَ يَجۡعَل لَّهُۥ مِنۡ أَمۡرِهِۦ يُسۡرٗا


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