Koran, Sure 65, Vers 06

Koranübersetzung:
Lasst sie wohnen, wo ihr wohnt, gemäß euren Mitteln; und tut ihnen nichts zuleide in der Absicht, es ihnen schwer zu machen. Und wenn sie schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und wenn sie für euch stillen, gebt ihnen ihren Lohn und geht gütig miteinander um; wenn ihr aber Schwierigkeiten miteinander habt, dann soll eine andere für den stillen.

Erläuterung:
65:6-7 – Frauen, die sich in der Regel um Kinder und Haushalt gekümmert haben, stehen meisten nach der Scheidung auf wackeligem Boden. Hier sorgt der Qur’ān für gütige und würdige Behandlung der Frauen, um Armut und Mangel an Hygiene vorzubeugen. Hier macht Allāh (t) das Stillen nicht zur Pflicht der Mutter ohne Gegenlohn, damit sie körperlich nicht “ausgelaugt” wird. Mit der Offenbarung dieses Verses seit mehr als 1400 ist die Vorschrift von “Stillgeld”, die heutzutage in den hochentwickelten Ländern praktiziert wird, zum ersten Mal entstanden. Wenn die Mutter keine Milch hat, krank ist oder bei ihr andere Umstände eintreten, die es ihr unmöglich machen, auf natürliche Weise für ihr Kind zu sorgen, dann ist der Vater verpflichtet, auf seine Kosten eine Stillamme für sein Kind zu bestellen und die Mutter des Kindes wird nicht für diese Kosten anbelangt, auch dann wenn sie vermögend ist, es sei denn, sie tut dies freiwillig ihrem Kind zuliebe (vgl. dazu 2:233).

Arabischer Originaltext:
أَسۡكِنُوهُنَّ مِنۡ حَيۡثُ سَكَنتُم مِّن وُجۡدِكُمۡ وَلَا تُضَآرُّوهُنَّ لِتُضَيِّقُواْ عَلَيۡهِنَّۚ وَإِن كُنَّ أُوْلَٰتِ حَمۡلٖ فَأَنفِقُواْ عَلَيۡهِنَّ حَتَّىٰ يَضَعۡنَ حَمۡلَهُنَّۚ فَإِنۡ أَرۡضَعۡنَ لَكُمۡ فَ‍َٔاتُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ وَأۡتَمِرُواْ بَيۡنَكُم بِمَعۡرُوفٖۖ وَإِن تَعَاسَرۡتُمۡ فَسَتُرۡضِعُ لَهُۥٓ أُخۡرَىٰ


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