Koran, Sure 7, Vers 204

Koranübersetzung:
Und wenn der Qur’an verlesen wird, so hört zu und schweigt in Aufmerksamkeit, auf dass ihr Erbarmen finden mögt.

Erläuterung:
7:204 – Dieser Vers schließt die Sura mit dem Hinweis auf die Qur’ān-Lesung ab, ähnlich wie der Vers 7:2 angefangen hat. Bezüglich des “Zuhörens” geht es um die Aufmerksamkeit der Gemeinschaft im vorgeschriebenen Gebet, bei dem der Vorbeter (Imām) den Qur’ān hörbar rezitiert. Die Nachbeter haben zuzuhören und nicht selbst den Qur’ān zu rezitieren. Außerdem sei dies eine Aufforderung an die Muslime, sich korrekt zu verhalten und nicht den Ungläubigen nachzuahmen, die sich gegenseitig aufhetzten, die Rezitation des Qur’ān nicht zuzuhören; und vielmehr den Propheten (a.s.s.) beim Gebet zu stören pflegten.

Arabischer Originaltext:
وَإِذَا قُرِئَ ٱلۡقُرۡءَانُ فَٱسۡتَمِعُواْ لَهُۥ وَأَنصِتُواْ لَعَلَّكُمۡ تُرۡحَمُونَ


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