Koran, Sure 76, Vers 07

Koranübersetzung:
Sie vollbringen das Gelübde, und sie fürchten einen Tag, dessen Unheil sich weithin ausbreitet.

Erläuterung:
76:7 – Unser Prophet (a.s.s.) hat ausdrücklich von Gelöbnissen abgeraten, die mit sinnloser Leistung verbunden sind oder beinhalten, dass jemand seinen gesamten Besitz den Katzen gibt und seine Angehörigen hungern lässt. Die Rechtsgelehrten empfehlen, dass die Erben verpflichtet sind, die Gelöbnisse ihres Verstorbenen zu erfüllen, soweit dies möglich und sinnvoll ist. (vgl. dazu 5:1; 7:172; 22:29; 56:18-19; 82:25-28).

Arabischer Originaltext:
يُوفُونَ بِٱلنَّذۡرِ وَيَخَافُونَ يَوۡمٗا كَانَ شَرُّهُۥ مُسۡتَطِيرٗا


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