Koran, Sure 8, Vers 01

Koranübersetzung:
Sie fragen dich nach der Beute. Sprich: ”Die Beute gehört Allah und dem Gesandten. Darum fürchtet Allah und ordnet die Dinge in Eintracht unter euch und gehorcht Allah und Seinem Gesandten, wenn ihr Gläubige seid.“

Erläuterung:
8:1 – Über die Beute hat Allāh allein zu beschließen und der Prophet hat nach Seinem Beschluss zu verfahren. Die Beute aus der Schlacht bei Badr bestand aus 115 Kamelen, 14 Pferden, Ausrüstungsgegenständen und Waffen. Die Beute aus einem gerechten Krieg gehört nicht irgendeiner Einzelperson. Wenn jemand für solchen materiellen Gewinn gekämpft hat, so hatte sein Einsatz nicht den richtigen Beweggrund. Die Beute gehört der Sache, und in diesem Fall handelt es sich um Allāhs Sache, die durch den Propheten vertreten wird. Jeder Anteil, der einer Einzelperson zugedacht wird, ist ein zusätzliches Geschenk. Wesentlich ist, in der Sache Allāhs standhaft zu sein und keinen Streit mit denen zu haben, die sich ebenso für die Sache einsetzen. Unsere Beziehungen untereinander müssen aufrichtig sein; sie dürfen nicht durch Gier und Eigennutz gestört werden, und jeder unverhoffte Glücksfall in diesem Zusammenhang sollte außerhalb unserer Erwägungen stehen. Die Pluralform “Al-Anfāl” in der Bedeutung “Kriegsbeute” erscheint im Qur’ān nur in diesem Vers und weist darauf hin, dass ein solcher Gewinn über das hinausgeht, was ein Kämpfer für Allāhs Sache erwarten darf. “Die Beute gehört Allāh und dem Gesandten”, besagt, dass niemand individuell Anspruch darauf hat; es ist ein öffentliches Eigentum, das der für den islamischen Staat Verantwortliche entsprechend den im Qur’ān und in den Lehren des Propheten dargelegten Richtlinien zu nutzen oder zu verteilen hat. Weitere Einzelheiten werden im Vers 41 dieser Sura behandelt. (ÜB)

Arabischer Originaltext:
يَسۡ‍َٔلُونَكَ عَنِ ٱلۡأَنفَالِۖ قُلِ ٱلۡأَنفَالُ لِلَّهِ وَٱلرَّسُولِۖ فَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ وَأَصۡلِحُواْ ذَاتَ بَيۡنِكُمۡۖ وَأَطِيعُواْ ٱللَّهَ وَرَسُولَهُۥٓ إِن كُنتُم مُّؤۡمِنِينَ


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