Koran, Sure 8, Vers 16

Koranübersetzung:
Und derjenige, der ihnen an solch einem Tage den Rücken kehrt, es sei denn, er schwenke zur Schlacht oder zum Anschluss an einen Trupp ab, der lädt wahrlich Allahs Zorn auf sich, und seine Herberge soll Dschahannam sein; und schlimm ist das Ende!

Erläuterung:
8:15-16 – Diese qur’ānische Bestimmung ist ein unerlässlicher Grundsatz für die muslimischen Kämpfer zu allen Orten und Zeiten geworden. Die muslimischen Kämpfer sind demnach dazu verpflichtet, bis zuletzt durchhalten und sich niemals dem Feind als Kriegsgefangene zu ergeben. Tod oder Sieg heißt die Parole. Davon gibt es Ausnahmen bei taktischem Rückzug, um eine bessere Ausgangsposition zu gewinnen oder den Gegner zu täuschen. Ferner, wenn sich einzelne oder mehrere Kämpfer von der Truppe entfernen, um sich ihren Kameraden neu anzuschließen bzw. zu formieren. Im Allgemeinen verbietet der Qur’ān nicht den ordnungsgemäßen Rückzug, wenn es die Strategie erfordert. Unser Prophet (a.s.s.) sagte: ”Zu den großen Sünden gehört: Die Beigesellung Allāhs, die Ungüte gegenüber den Eltern und die Flucht am Tage des Kampfes.“ (ÜB)

Arabischer Originaltext:
وَمَن يُوَلِّهِمۡ يَوۡمَئِذٖ دُبُرَهُۥٓ إِلَّا مُتَحَرِّفٗا لِّقِتَالٍ أَوۡ مُتَحَيِّزًا إِلَىٰ فِئَةٖ فَقَدۡ بَآءَ بِغَضَبٖ مِّنَ ٱللَّهِ وَمَأۡوَىٰهُ جَهَنَّمُۖ وَبِئۡسَ ٱلۡمَصِيرُ


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