Koran, Sure 8, Vers 58

Koranübersetzung:
Und wenn du von einem Volk Verrat fürchtest, so verwirf gegenseitigen . Wahrlich, Allah liebt nicht die Verräter.

Erläuterung:
8:58 – Die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung ist ein Gebot des Qur’ān, mit dem Allāh (t) die Sura 5 unmittelbar mit dem ersten Vers eröffnet. Bloße Vermutungen über Vertragsbruch rechtfertigen nicht die Verwerfung der vertraglichen Vereinbarung. Das Oberhaupt der Muslime ist dazu verpflichtet, dem Vertragspartner über die bevorstehende Kündigung des Vertrags zu informieren (vgl. 9:1-2 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
وَإِمَّا تَخَافَنَّ مِن قَوۡمٍ خِيَانَةٗ فَٱنۢبِذۡ إِلَيۡهِمۡ عَلَىٰ سَوَآءٍۚ إِنَّ ٱللَّهَ لَا يُحِبُّ ٱلۡخَآئِنِينَ


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