Koran, Sure 8, Vers 74

Koranübersetzung:
Und diejenigen, die geglaubt haben und ausgewandert sind und für Allahs Sache gekämpft haben, und jene, die Herberge und Hilfe gaben – diese sind in der Tat wahre Gläubige. Ihnen wird Vergebung und eine ehrenvolle Versorgung zuteil sein.

Erläuterung:
8:74-75 – Hier, am Ende dieser herrlichen Sura, handelt es sich um eine weitere Beschreibung der Lage der Gläubigen in 8:72 (vgl. die Anmerkung dazu). Die letzten Worte beziehen sich auf die tatsächliche Familienbindung durch Blutsverwandtschaft. Damit schafft dieser Vers den unter den frühen Muslimen üblichen Verdacht ab, dass die “Helfer von Al-Madīna” (Al-Anṣār) bald mit den Auswanderern aus Makka (Al-Muhāǧirūn) in erbschaftlichen Beziehungen in Erscheinung treten würden. Denn Letztere kamen oft völlig mittellos in Al-Madīna an und erhielten durch diese Bruderschaft einen Anteil am Eigentum der jeweiligen Al-Anṣār. Als der Islam sich zu stabilisieren begann, gingen die Ausnahmeregelungen zu Ende, die für diese außergewöhnliche Periode von Wichtigkeit waren. Erbschaften und gegenseitige Verantwortlichkeiten wurden wieder den Blutsverwandtschaften zugeführt. (ÜB)

Arabischer Originaltext:
وَٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ وَهَاجَرُواْ وَجَٰهَدُواْ فِي سَبِيلِ ٱللَّهِ وَٱلَّذِينَ ءَاوَواْ وَّنَصَرُوٓاْ أُوْلَٰٓئِكَ هُمُ ٱلۡمُؤۡمِنُونَ حَقّٗاۚ لَّهُم مَّغۡفِرَةٞ وَرِزۡقٞ كَرِيمٞ


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