Koran, Sure 8, Vers 75

Koranübersetzung:
Und diejenigen, welche hernach glauben und auswandern und an eurer Seite kämpfen werden – sie gehören zu euch; doch die Blutsverwandten stehen im Buch Allahs einander am allernächsten. Wahrlich, Allah weiß wohl alle Dinge.

Erläuterung:
8:74-75 – Hier, am Ende dieser herrlichen Sura, handelt es sich um eine weitere Beschreibung der Lage der Gläubigen in 8:72 (vgl. die Anmerkung dazu). Die letzten Worte beziehen sich auf die tatsächliche Familienbindung durch Blutsverwandtschaft. Damit schafft dieser Vers den unter den frühen Muslimen üblichen Verdacht ab, dass die “Helfer von Al-Madīna” (Al-Anṣār) bald mit den Auswanderern aus Makka (Al-Muhāǧirūn) in erbschaftlichen Beziehungen in Erscheinung treten würden. Denn Letztere kamen oft völlig mittellos in Al-Madīna an und erhielten durch diese Bruderschaft einen Anteil am Eigentum der jeweiligen Al-Anṣār. Als der Islam sich zu stabilisieren begann, gingen die Ausnahmeregelungen zu Ende, die für diese außergewöhnliche Periode von Wichtigkeit waren. Erbschaften und gegenseitige Verantwortlichkeiten wurden wieder den Blutsverwandtschaften zugeführt. (ÜB)

Arabischer Originaltext:
وَٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ مِنۢ بَعۡدُ وَهَاجَرُواْ وَجَٰهَدُواْ مَعَكُمۡ فَأُوْلَٰٓئِكَ مِنكُمۡۚ وَأُوْلُواْ ٱلۡأَرۡحَامِ بَعۡضُهُمۡ أَوۡلَىٰ بِبَعۡضٖ فِي كِتَٰبِ ٱللَّهِۚ إِنَّ ٱللَّهَ بِكُلِّ شَيۡءٍ عَلِيمُۢ


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