Koranübersetzung:
Und ihr verzehrt das Erbe ganz und gar.
Erläuterung:
89:19-20 – Die Erbschaft kann missbraucht werden, durch den Verwalter des Erbgutes von Minderjährigen oder Menschen, die ihre eigenen Interessen nicht wahrnehmen können.
Arabischer Originaltext:
وَتَأۡكُلُونَ ٱلتُّرَاثَ أَكۡلٗا لَّمّٗا
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