Koran, Sure 9, Vers 122

Koranübersetzung:
Die Gläubigen dürfen nicht alle auf einmal ausziehen. Warum rückt dann nicht aus jeder Gruppe nur eine Abteilung aus, auf dass sie in Glaubensfragen wohl bewandert würden? Und nach ihrer Rückkehr könnten sie ihre Leute belehren, damit sie sich in achtnähmen.

Erläuterung:
9:122 – Der Vers beseitigt eventuelle Missverständnisse bei den Gläubigen, die aus den Rügen an die Zurückgebliebenen von dem Feldzug nach Tabūk entstehen könnten. Hier wird nicht von den Gläubigen verlangt, dass sie alle sich jedem Feldzug und jeder Kampfhandlung anschließen müssen. Denn in solchen Fällen handelt es sich um die sog. Kollektivpflicht im Islam. Die Muslime sollen zu Lebzeiten des Propheten (a.s.s.) von ihm lernen und nach seinem Tod von Gelehrten, die das islamische Wissen weitervermitteln.

Arabischer Originaltext:
۞وَمَا كَانَ ٱلۡمُؤۡمِنُونَ لِيَنفِرُواْ كَآفَّةٗۚ فَلَوۡلَا نَفَرَ مِن كُلِّ فِرۡقَةٖ مِّنۡهُمۡ طَآئِفَةٞ لِّيَتَفَقَّهُواْ فِي ٱلدِّينِ وَلِيُنذِرُواْ قَوۡمَهُمۡ إِذَا رَجَعُوٓاْ إِلَيۡهِمۡ لَعَلَّهُمۡ يَحۡذَرُونَ


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