Koran, Sure 9, Vers 002

Koranübersetzung:
So zieht denn vier Monate lang im Lande umher und wisst, dass ihr euch Allahs nicht entziehen könnt und dass Allah die Ungläubigen demütigen wird.

Erläuterung:
9:1-2 – Während die Muslime gewissenhaft ihre Bedingungen einhielten, brachen die Götzendiener immer wieder ihre Verträge, sobald sie sich davon einen Vorteil versprachen. Nach mehrjährigen Erfahrungen dieser Art erwies es sich als unvermeidlich, solche Verträge aufzukündigen. Dies geschah in angemessener Form mit einer viermonatigen Kündigungsfrist, und all jenen, die ihr Abkommen gewissenhaft erfüllten, wurde Gelegenheit gegeben, ihr Bündnis fortzusetzen. Die Verse 1-28 dieser Sura enthalten die endgültige Festlegung der Beziehungen zwischen der islamischen Gesellschaft, die sich sowohl in Al-Madīna als auch in der gesamten arabischen Halbinsel stabilisiert hatte, und denen, die noch beim Götzendienst verblieben sind, gleich ob es sich um jene handelt, die ein bestehendes Bündnis mit dem Propheten gebrochen haben, oder andere, die einen zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Vertrag hatten und ihre Verpflichtungen eingehalten haben. Der Ausdruck dieser Verse nimmt die Form einer allgemeinen Bekanntmachung an. Im Vers 9:2 handelt es sich um die heiligen Monate, in denen nach altem arabischen Brauch jede kriegerische Handlung verboten war, nämlich Al-Muḥarram, Raǧab, Ḏu-l-Qa‘da und Ḏu-l- Ḥiǧǧa (vgl. auch 2:194; 9:5). Diese Worte sind an die Götzendiener gerichtet, die absichtlich die zwischen ihnen und den Muslimen abgeschlossenen Verträge gebrochen haben, und annullieren alle vertraglichen Verpflichtungen der letzteren. Der Zeitraum von vier Monaten, der zwischen dieser Erklärung und der Aufnahme bzw. Wiederaufnahme kriegerischer Auseinandersetzungen vergehen soll, ist eine nähere Bestimmung der Aufforderung in 8:58. (ÜB)

Arabischer Originaltext:
فَسِيحُواْ فِي ٱلۡأَرۡضِ أَرۡبَعَةَ أَشۡهُرٖ وَٱعۡلَمُوٓاْ أَنَّكُمۡ غَيۡرُ مُعۡجِزِي ٱللَّهِ وَأَنَّ ٱللَّهَ مُخۡزِي ٱلۡكَٰفِرِينَ


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