Koran, Sure 9, Vers 029

Koranübersetzung:
Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen – von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten.

Erläuterung:
9:29 – Mit dem Ausdruck “die nicht an Allāh und an den Jüngsten Tag glauben” heißt es: die nicht so daran glauben, wie es zu Beginn der Sura 2 erforderlich ist; denn der Glaube solcher Leute ist gar kein Glaube. “… und die das nicht für verboten erklären, was Allāh und Sein Gesandter für verboten erklärt haben”: nämlich, was nach der Schrift und der Sunna fest und endgültig verboten ist. Man sagt auch, Allāhs Gesandter sei hier der Gesandte, dem sie zu folgen behaupten. Das würde bedeuten, dass sie in ihrer Überzeugung und ihrem Handeln von der echten Form ihrer eigenen Religion abweichen, die ihrerseits durch den Islam getilgt ist. “… und die nicht dem wahren Glauben folgen”: und nicht der festen und endgültigen Religion des Islam angehören, die die anderen Religionen tilgt und zunichte macht. “… bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten”: bis sie entrichten, was ihnen durch das religiöse Gesetz auferlegt ist. “… eigenhändig”: Hier ist der Zustand derer bezeichnet, die den Tribut entrichten. Das heißt dann entweder: aus einer willig dargebotenen Hand, wobei daran gedacht ist, dass sie sich gehorsam fügen. Oder: aus ihrer Hand, und zwar in dem Sinne, dass sie den Tribut mit ihren eigenen Händen entrichten und ihn nicht durch die Hände anderer übersenden. Daher ist es verboten in diesem Punkte eine Vertretung in Anspruch zu nehmen. Oder: aus Reichtum. Daher sagt man, dass man den Tribut nicht, vom Armen nehmen soll. Oder: unter einer Hand, die Macht über sie hat, wobei daran gedacht ist, dass sie kraftlos und geduckt sind. Andererseits kann mit dem Passus aus der Hand auch der Zustand des Tributs bezeichnet sein. Das bedeutet entweder: bis sie Tribut als eine bar von Hand zu Hand auszuhändigende Ausgabe entrichten. Oder: als eine Wohltat, die den Tributpflichtigen gewährt wird. Es ist nämlich eine große Wohltat, dass man sie gegen einen Tribut verschont. Kleinlaut: geduckt. Nach Ibn ‘Abbās (r) schlägt man dem Schutzbefohlenen (Ḏimmī) mit der Hand auf den Nacken, wenn man den Tribut von ihm empfängt. Nach dem Sinn des Verses ist der Tribut auf die Leute der Schrift zu beschränken. Dies wird dadurch bestätigt, dass ‘Umar (r) keinen Tribut von den Zoroastriern annahm, bis ‘Abdurraḥmān Ibn ‘Auf ihm bezeugte, dass der Prophet Tribut von den Zoroastriern von Haǧar (im südlichen Bahrain) angenommen und gesagt habe: “Führt für sie denselben Brauch ein wie für die Leute der Schrift; denn sie haben etwas Ähnliches wie eine Schrift!” So hat man sie zu den Schriftbesitzern gezählt. Von anderen Ungläubigen darf man indessen keinen Tribut annehmen. Nach Abū Ḥanīfa hingegen soll man ihn von ihnen annehmen, soweit es sich nicht um die Heiden unter den Arabern handelt, und zwar weil Az-Zuhryy überliefert, dass der Prophet (a.s.s.) mit den Götzendienern, die nicht zu den Arabern zählten, Friedensverträge abgeschlossen hat. Nach Mālik Ibn Anas ist der Tribut von jedem Ungläubigen mit Ausnahme des Abtrünnigen anzunehmen. Der niedrigste Tributsatz beläuft sich auf einen Dinar jährlich, wobei reich und arm gleichgestellt sind. Abū Ḥanīfa jedoch sagt, dass er für den Reichen achtundvierzig Dirham, für den Mittelbegüterten die Hälfte davon, für den erwerbstüchtigen Armen ein Viertel davon und für den nichterwerbstüchtigen Armen nichts betrage. (Baid, Gät) (vgl. 2:190-194 und die Anmerkungen dazu).

Arabischer Originaltext:
قَٰتِلُواْ ٱلَّذِينَ لَا يُؤۡمِنُونَ بِٱللَّهِ وَلَا بِٱلۡيَوۡمِ ٱلۡأٓخِرِ وَلَا يُحَرِّمُونَ مَا حَرَّمَ ٱللَّهُ وَرَسُولُهُۥ وَلَا يَدِينُونَ دِينَ ٱلۡحَقِّ مِنَ ٱلَّذِينَ أُوتُواْ ٱلۡكِتَٰبَ حَتَّىٰ يُعۡطُواْ ٱلۡجِزۡيَةَ عَن يَدٖ وَهُمۡ صَٰغِرُونَ


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