Koran, Sure 9, Vers 034

Koranübersetzung:
O ihr, die ihr glaubt, wahrlich, viele der Schriftgelehrten und Mönche verzehren das Gut der Menschen zu Unrecht und wenden sie von Allahs Weg ab. Und jenen, die Gold und Silber horten und es nicht für Allahs Weg verwenden – ihnen verheiße schmerzliche Strafe.

Erläuterung:
9:34-35 – Wenn man vom Verzehren von Vermögen spricht, so kann das eine doppelte Bedeutung haben: Entweder spricht man vom Verzehren als Metapher dafür, dass man etwas an sich nimmt, oder man geht davon aus, dass man durch das Vermögen etwas zum Verzehren erhält, so dass das Vermögen die Ursache dafür bildet, dass man etwas verzehrt. Wenn es heißt, dass sie in betrügerischer Weise verzehren, so ist damit gemeint, dass sie bei der Rechtsprechung Bestechungsgeschenke annehmen und dafür im Bereich der religiösen Gesetze Erleichterung und Milderung gewähren. “Und jenen, die Gold und Silber horten”: Es ist möglich, dass hier auf die vielen von den Gelehrten der Juden und den Mönchen der Christen angespielt ist, um darauf hinzuweisen, dass sich in ihnen zwei tadelnswerte Eigenschaften verbinden: Sie nehmen Bestechungsgeschenke an, und sie horten Vermögen, welche sie geizig zurückhalten und nicht um des Guten willen ausgeben. Es ist aber auch möglich, dass die Muslime gemeint sind, die Vermögen horten und nicht ausgeben. Sie wären dann mit den Juden und Christen zusammengestellt, die Bestechungsgeschenke annehmen. Vom Propheten (a.s.s.) ist folgendes Wort überliefert: Wenn man für etwas die Zakāh entrichtet hat, so ist das kein Gehortetes, auch wenn es verborgen gehalten wird. Wenn aber etwas den Grad erreicht, dass man dafür die Zakāh bezahlen muss, sie aber nicht entrichtet, so ist das ein Gehortetes, auch wenn es offen daliegt. Von ‘Umar (r) ist überliefert, dass ihn ein Mann über ein Stück Land befragte, das er verkauft hatte. Darauf sagte ‘Umar: “Verwahre das Geld, das du erhalten hast! Vergrabe es unter dem Bett deiner Frau!” Als der Mann darauf fragte, ob es denn dann kein Gehortetes sei, antwortete ‘Umar: “Wenn man für etwas die Zakāh entrichtet hat, ist es kein Gehortetes.” Von ‘Umar ist weiter überliefert: “Alles, wofür man die Zakāh entrichtet hat, ist kein Gehortetes, auch wenn es unter sieben Erden liegt. Wenn man aber für etwas keine Zakāh entrichtet hat, so ist es das, was Allāh als gehortet erwähnt hat, auch wenn es oben auf der Erde liegt.” Nun kann man fragen, was man denn mit der folgenden Überlieferung des Sālim Ibn Abī-l-Ǧa‘d anfangen solle: Als der vorliegende Vers herabgekommen war, sagte der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm: “Verderben über das Gold! Verderben über das Silber!” Das sagte er dreimal. Nun fragte man ihn: “Was für Vermögen sollen wir denn nehmen?”, worauf er antwortete: “Eine Allāh erwähnende Zunge, ein demütiges Herz und eine Gattin, die einem in seiner Religion beisteht.” (Zam, Gät) (vgl. 3:180)

Arabischer Originaltext:
۞يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓاْ إِنَّ كَثِيرٗا مِّنَ ٱلۡأَحۡبَارِ وَٱلرُّهۡبَانِ لَيَأۡكُلُونَ أَمۡوَٰلَ ٱلنَّاسِ بِٱلۡبَٰطِلِ وَيَصُدُّونَ عَن سَبِيلِ ٱللَّهِۗ وَٱلَّذِينَ يَكۡنِزُونَ ٱلذَّهَبَ وَٱلۡفِضَّةَ وَلَا يُنفِقُونَهَا فِي سَبِيلِ ٱللَّهِ فَبَشِّرۡهُم بِعَذَابٍ أَلِيمٖ


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