Mord

Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allah >(=la ilaha illa-llah)< darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.” (Bu). Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Kein Mensch wird ermordet, ohne dass der erste Sohn Adams einen Teil derartige Schuld mitträgt!” (Bu). Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Die Zeit rückt näher, die Taten werden immer weniger, der Geiz wird überall anzutreffen sein, und der Harag wird sich vermehren.” Die Leute fragten: “Was ist ein Harag?” Der Prophet sagte: “Der Mord, der Mord!” (Bu). Von Ibn Masud, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Das Blut eines Muslims (zu vergießen) ist nicht erlaubt, außer in einem dieser drei (Fälle): (im Fall) des verheirateten Ehebrechers, (im Fall von) Leben um Leben, und (im Fall) desjenigen, der seinen Glauben verlässt und sich von der Gemeinschaft trennt.” (Bu, Mu).

(s. auch Blutvergießen, Kindestötung, Tötung).