Pilgerfahrt

Die große Pilgerfahrt nach Makka im Monat Dhu-l-Hidschdscha ist eine der Grundpflichten eines jeden Muslims und die letzte der fünf Säulen des Islam.

Wer die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung hat, muss sich einmal im Leben nach Makka zur Heiligen Moschee begeben. Makka ist der Mittelpunkt aller Muslime, wohin sie sich beim Gebet wenden müssen. Auch diese Pilgerfahrt ist an feste Riten und Voraussetzungen gebunden. Beispielsweise muss der Gläubige sich während der Reise von weltlichen Dingen fernhalten und seine Gedanken Allah (t) allein widmen.

Die Pilgerzeremonien finden u. a. bei der Al-Kaba statt, dem vom Propheten Abraham und seinem Sohn Ismael, Allahs Friede auf beiden, erbauten Haus Allahs. Dabei dürfen die Pilger keine Luxus- und Schmucksachen tragen und sollen nur von einem großen weißen Tuch bedeckt sein, um den Unterschied zwischen arm und reich zu vermeiden. Da die Pilger aus aller Welt zum gleichen Zeitpunkt nach Makka kommen, werden die Muslime zu einer internationalen Bruderschaft verbunden.

Hierzu lauten die Worte des Quran: Und vollendet den Hadschdsch und die Umra für Allah.  (Sura 2, Vers 196)

Und der Menschen Pflicht gegenüber Allah ist die Pilgerfahrt zum Hause, wer da den Weg zu ihm machen kann.  (Sura 3, Vers 97)

Während der Pilgerfahrt sollen die Pilger von allem, das sie zum Geschlechtsverkehr verleiten könnte, wie küssen, berühren, umarmen oder darüber sprechen, Abstand halten.

Aisa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Ich kam in Makka an, als ich meine Monatsregel bekam. Deshalb vollzog ich weder den Umlauf um das Haus (die Al-Kaba) noch das Hin- und Hergehen zwischen As-Safa und Al-Marwa. Ich beschwerte mich deshalb beim Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und er sagte: Verfahre so, wie dies der Pilger gewöhnlich tut, außer, dass du den Umlauf um das Haus vollziehst, bis du wieder deine rituelle Reinheit erlangst! (Bu)

Zum Schutz der Frau und zur Vorbeugung jeglicher Gefahr für sie, ist sie entschuldigt, die Pilgerfahrt zu vollziehen, wenn sie keinen Ehemann, keinen aus dem Personenkreis des Eheverbots (Mahram) oder keine vertrauensvolle Gruppe muslimischer Frauen (gemäß Lehrmeinung des Imam Asch-Schafiyy) hat.

(—-> Arafa, Mina, Säulen des Islam)