Schriftbesitzer

Abu Burada berichtete von seinem Vater, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Es gibt drei Arten von Menschen, die den doppelten Lohn erhalten: jemand von den Schriftbesitzern (Ahlu-l-Kitab), der an seine eigenen Propheten und dann an Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm, glaubt; und ein Sklave, der sich im Besitz seiner Herren befindet und seine Pflichten sowohl gegenüber Allah als auch gegenüber seinen Herren erfüllt; und ein Mann, der eine Sklavin hat, sie wohlerzieht, sie gut bildet, alsdann freilässt und anschließend heiratet. (Jeder von ihnen) erhält den doppelten Lohn.” (Bu)

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Jedes Kind wird mit der Fitra geboren, und seine Eltern machen dann aus ihm entweder einen Juden, einen Christen oder einen Sabaer. Genauso wie das Tier, das ein Tier zur Welt bringt: Siehst du darin Unstimmigkeiten? ” (Bu)

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: “Die Leute der Schrift pflegten die Thora in hebräischer Sprache zu lesen und diese den Anhängern des Islam auf Arabisch zu erklären. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte dann dazu: »Glaubt den Leuten der Schrift nicht, haltet sie aber nicht für Lügner und sprechet (zu ihnen): >…Wir glauben an Allah und an das, was uns herabgesandt worden ist …<«” (Bu)

Abu Talaba Al-Husanyy berichtete: “Ich sagte: »O Prophet Allahs, wir leben auf einem Gebiet, das zu den Leuten der Schrift gehört. Dürfen wir (Muslime) aus ihrem Geschirr essen? Und dieses Gebiet ist zugleich ein Jagdgebiet, auf dem ich mit meinem Bogen und meinem nicht abgerichteten Hund, sowie mit meinem abgerichteten Hund, jage. Was ist davon richtig für mich?« Er sagte: »Was du im Hinblick auf die Leute der Schrift erwähnt hast, so verfahre so: Wenn ihr (Muslime) anderes Geschirr findet, so esset nicht aus ihrem Geschirr. Und wenn ihr nichts findet, so spült dieses aus und esset daraus. Was aber die Jagd angeht, ist es wie folgt: Was du mit deinem Bogen getroffen und dabei den Namen Allahs ausgesprochen hast, das darfst du essen. Was du mit deinem abgerichteten Hund gejagt und dabei den Namen Allahs ausgesprochen hast, das darfst du essen. Was du aber mit deinem ungerichteten Hund gejagt hast, das darfst du nur dann essen, wenn das gejagte Tier (noch am Leben ist,) und du es rituell schlachten kannst.«” (Bu).