Sklaven

O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Diese ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer nun von jetzt an (die Gesetze) übertritt, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein. (2:178)

Und heiratet keine Götzenanbeterinnen, ehe sie glauben. Und eine gläubige Dienerin ist besser als eine Götzenanbeterin, mag sie euch auch noch so gut gefallen. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener ist besser als ein Götzenanbeter, mag er euch auch noch so gut gefallen. Jene rufen zum Feuer, doch Allah ruft zum Paradies und zur Verzeihung mit Seiner Erlaubnis und macht den Menschen Seine Zeichen klar, damit sie Seiner Gedenken mögen. (2:221)

Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, dass ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise. (4:24)

Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für diejenigen von euch (vorgesehen), die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Dass ihr Geduld übt, ist besser für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (4:25)

Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: so soll er einen gläubigen Sklaven befreien und Blutgeld an seine Erben zahlen, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er (der Getötete) aber von einem Volk, das euer Feind ist, und war er (der Getötete) gläubig: so soll er einen gläubigen Sklaven befreien; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt: so soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gläubigen Sklaven befreien. Wer (das) nicht kann: so (soll er) zwei Monate hintereinander fasten – (dies ist) eine Vergebung von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise. (4:92)

Allah wird euch für ein unbedachtes Wort in euren Eiden nicht zur Rechenschaft ziehen, doch Er wird von euch die Rechenschaft für das fordern, was ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühne dafür sei dann die Speisung von zehn Armen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, oder ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer es aber nicht kann, dann (soll er) drei Tage fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr sie geleistet habt. Und hütet ja eure Eide. So macht euch Allah Seine Zeichen klar, auf dass ihr dankbar sein mögt. (5:89)

Und verheiratet diejenigen von euch, die ledig sind, und die guten unter euren Sklaven, männliche wie weibliche. Wenn sie arm sind, so wird Allah sie aus Seiner Fülle reich machen; denn Allah ist Allumfassend, Allwissend. (24:32)

Und diejenigen, die keine (Gelegenheit) zur Ehe finden, sollen sich keusch halten, bis Allah sie aus Seiner Fülle reich macht. Und jene, die ihr von Rechts wegen besitzt – wenn welche von ihnen eine Freilassungsurkunde begehren, (so) stellt sie ihnen aus, falls ihr von ihnen Gutes wisst; und gebt ihnen von Allahs Reichtum, den Er euch gegeben hat. Und zwingt eure Sklavinnen nicht zur Prostitution, wenn sie ein ehrbares Leben führen wollen, nur um die Güter des irdischen Lebens zu erlangen. Werden sie aber (zur Prostitution) gezwungen, dann wird Allah gewiss nach ihrem erzwungenen Tun Allvergebend und Barmherzig (zu ihnen) sein. (24:33)

O ihr, die ihr glaubt, es sollen (sogar) die, die ihr von Rechts wegen besitzt, und die unter euch, die noch nicht die Reife erlangt haben, euch zu drei Zeiten um Einlass bitten: vor dem Morgengebet, und dann, wenn ihr eure Kleider wegen der Mittagshitze ablegt, und nach dem Nachtgebet – (denn dies sind) für euch drei Zeiten des Entblößtseins. Danach ist es für euch und für sie keine Sünde, wenn die einen von euch sich um die anderen kümmern. So macht euch Allah die Zeichen klar, und Allah ist Allwissend, Allweise. (24:58)

Er prägt euch ein Gleichnis aus eurer eigenen Lage. Habt ihr unter denen, die ihr von Rechts wegen (als Sklaven) besitzt, Teilhaber an dem, was Wir euch beschert haben? Seid ihr (ihnen) darin also gleichgestellt und fürchtet ihr sie etwa, wie ihr einander fürchtet? So machen Wir die Zeichen klar für ein Volk, das begreift. (30:28)

O Prophet, Wir erlaubten dir deine Gattinnen, denen du ihre Brautgabe gegeben hast, und jene, die du von Rechts wegen aus (der Zahl) derer besitzt, die Allah dir als Kriegsbeute gegeben hat, und die Töchter deines Vaterbruders und die Töchter deiner Vaterschwestern und die Töchter deines Mutterbruders und die Töchter deiner Mutterschwestern, die mit dir ausgewandert sind, und jedwede gläubige Frau, die sich dem Propheten schenkt, vorausgesetzt, dass der Prophet sie zu heiraten wünscht; (dies gilt) nur für dich und nicht für die Gläubigen. Wir haben bereits bekannt gegeben, was Wir ihnen bezüglich ihrer Frauen und jener, die sie von Rechts wegen besitzen, verordnet haben, so dass sich (daraus) keine Verlegenheit für dich ergibt. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (33:50)

Wenn ihr (im Kampf) auf die stoßt, die ungläubig sind, so haut (ihnen) auf den Nacken; und wenn ihr sie schließlich siegreich niedergekämpft habt, dann schnürt ihre Fesseln fest. (Lasst) dann hernach entweder Gnade walten oder (fordert) Lösegeld, bis der Krieg seine Lasten (von euch) wegnimmt. Das ist so. Und hätte Allah es gewollt, hätte Er Selbst sie besiegen können, aber Er wollte die einen von euch durch die anderen prüfen. Und diejenigen, die auf Allahs Weg gefallen sind – nie wird Er ihre Werke zunichtemachen. (47:4)

Und jene nun, die ihre Frauen Mütter nennen und dann zurücknehmen möchten, was sie gesagt haben – (die Buße dafür) ist die Befreiung eines Sklaven, bevor sie einander berühren. Dies (wird euch gesagt), um euch zu ermahnen. Und Allah ist dessen wohl kundig, was ihr tut. (58:3)

Wer aber keine Möglichkeit (zur Freilassung eines Sklaven) findet, (soll) dann zwei Monate hintereinander fasten, bevor sie einander berühren. Und wer es nicht vermag, (soll) dann sechzig Arme speisen. Dies (soll so sein), damit ihr an Allah und Seinen Gesandten glaubt. Das sind die Schranken Allahs; und den Ungläubigen wird eine qualvolle Strafe zuteil sein. (58:4)

(Es sind:) das Befreien eines Nackens (90:13)