Spionieren

für militärische Zwecke ist im Islam zulässig; dagegen ist die Bespitzelung der Muslime strengstens verboten, sowohl im Quran als auch in der Sunna: “O ihr, die ihr glaubt! Vermeidet häufigen Argwohn; denn mancher Argwohn ist Sünde. Und spioniert nicht und führt keine üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch gerne das Fleisch seines toten Bruders essen? Sicher würdet ihr es verabscheuen. So fürchtet Allah. Wahrlich, Allah ist Gnädig, Barmherzig.” (Qur`an 49:12)

Das Spionieren steht im Widerspruch zu dem großartigen Gebot der Brüderlichkeit im Islam.

Anas Ihn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Schürt keinen gegenseitigen Hass unter euch. Seid einander nicht neidisch. Wendet euch nicht voneinander ab und seid Allahs Diener, brüderlich zueinander. Es ist dem Muslim nicht erlaubt, seinen Bruder länger als drei Tage zu meiden.” (Bu)