Sündhaftigkeit

Abdullah Ibn Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Hören und Gehorchen ist jedem muslimischen Menschen in alledem Pflicht, was er mag und was er nicht mag, solange von ihm keine sündhafte Tat verlangt wird. Wird von ihm eine sündhafte Tat verlangt, so ist er zum Hören und Gehorchen nicht verpflichtet.” (Bu, Mu). Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: “Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Die Bittgebete eines Dieners Allahs werden immer erhört, so lange er nicht um Sündhaftes oder um Feindseligkeit zwischen Verwandten bittet.«” (Mu).