Sunna

(f) Weg, Verfahrensweise, Brauchtum; Terminus technicus für Aussagen, Handlungen und stillschweigende Zubilligungen unseres Propheten Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm, d. h. Dinge, die der Prophet (s.) getan, befohlen oder empfohlen hat; gleichbedeutend mit Hadith.

Die Sunna ist die Gesamtheit der vorbildlichen Bräuche und Gewohnheiten des Propheten Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm, und umfasst darüber hinaus seine Aussagen und Sprüche zu den unterschiedlichsten Themen.

Alle Angelegenheiten, die im Quran nicht ausführlich behandelt werden, wurden vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, im vollen Einklang mit dem Quran erklärt; dies gilt dem Muslim als nachahmenswert.

Neben dem Quran bildet die Sunna die zweite, ihn ergänzende Quelle der islamischen Gesetzgebung. Als Allah die segensreiche Kette Seiner Offenbarungen mit der Herabsendung des Quran für allemal abschloss, machte Er uns mit allem Nachdruck auf die Verbindlichkeit der Sunna aufmerksam, indem Er die Großartigkeit des Prophetencharakters, dessen Vorbildlichkeit für uns, die Befolgung seiner Befehle und Gebote – und nicht zuletzt das Gefügigsein für seine Entscheidungen – betonte und ans Herz legte.

Die Legitimation dieser Angabe ist in den folgenden Versen des Quran, anzutreffen, wobei das Wort “Weisheit” für die Sunna identisch ist:

Sprich: Gehorcht Allah und dem Gesandten (3:32) ”

Und wenn ihr über etwas streitet, so bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr an Allah glaubt und den Jüngsten Tag.  (4:59) ”

Ich schwöre bei deinem Herrn, sie sind nicht eher Gläubige, bis sie dich zum Richter über alles machen, was zwischen ihnen strittig ist und dann in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich voller Ergebung fügen.  (4:65) ”

Wer dem Gesandten gehorcht, der hat Allah gehorcht. (4:80) ”

Doch die Rede der Gläubigen, wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit Er zwischen ihnen richten möge, ist nichts anderes als: „Wir hören und wir gehorchen. Und sie sind es, die Erfolg habenwerden. (24:51) ”

Wahrlich, ihr habt an dem Gesandten Allahs ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Letzten Tag hofft und Allahs häufig gedenkt. “ (33:21) ”Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch.  (59:7)

Aus den vorangegangenen Quran-Versen entnehmen wir, dass das vom Gesandten Allahs Gesprochene (Hadith) und über den Weg (Sunna) seiner Verfahrensweise Berichtete, und zwar, was er sagte, tat, verbot, gebot, richtete, über die Rechenschaft und Peinigung im Grab, die Einzelheiten über die Endzeit, die Beschreibung des Versammlungsortes am Tage des Jüngsten Gerichts, dann anschließend die Rechenschaft und die Abschaffung des Todes, die genauen Eigenschaften des Lebens im Paradies und im Höllenfeuer und das von seinem Herrn Berichtete (Hadith qudusyy) – ferner was er zubilligte, duldete und ohne Kommentar offen ließ, von Allah eingegeben worden ist und demnach zum gesamten Botschaftsgehalt und zur Grundlage der Saria gehört.

Die beiden Begriffe Hadith und Sunna sind also faktisch identisch, und in der fachlichen Ausdrucksweise kann das eine für das andere unbedenklich verwendet werden. Nach einem näheren Studium der Sunna können wir schnell und leicht feststellen, dass nicht alle Glaubensregeln und Vorschriften allein im Quran, sondern auch in der Sunna vorkommen.

Im Quran z. B. befiehlt Allah die Verrichtung des Gebets und die Entrichtung der Zakah, ohne jedoch nähere Einzelheiten über die Höhe der Pflichtabgabe, die Zahl der Gebetsabschnitte, die Gebetszeiten und die Vorbedingungen zur Gültigkeit des Gebets zu nennen. Gleichzeitig bei der Erwähnung der Pilgerfahrtspflicht macht der Quran keine Angaben darüber, dass die Zahl der Umkreisungen um die Al-Kaba und des Hin- und Herlaufs zwischen den beiden Hügeln As-Safa und Al-Marwa siebenmal beträgt. Ebenso ist es mit den Einzelheiten über das Fasten.

Das gleiche gilt für viele andere Gebiete des islamischen Rechts, wie z. B. für Scheidung, Erbschaft, Strafmaß für Alkoholtrinker, Unzucht, Diebstahl u. ä. (DM)