Trauer

Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Zu uns gehört nicht derjenige, der seine Wangen schlägt, sein Hemd zerreißt und das Brauchtum der Gahiliyya (= Zeit der Unwissenheit vor dem Islam) heraufbeschwört!” (Bu)

Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, an einer Frau vorbeiging, die an einem Grab weinte; er sagte zu ihr: “Fürchte Allah und sei geduldig!” Die Frau erwiderte: “Lass mich in Ruhe; denn du bist von meinem Unglück nicht betroffen, und du kennst es auch nicht.” Einer sagte zu ihr: “Er ist doch der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm!” Sie suchte dann den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, auf und fand dort vor, dass keine Wächter vor seiner Tür standen. Sie sagte zu ihm: “Ich habe dich nicht erkannt!” Der Prophet sagte zu ihr: “Wahrlich, die Geduld als solche gilt es nur bei der ersten Erschütterung zu haben!” (Bu)

Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: “Wir traten mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, beim Schmied Abu Saif, dem Pflegevater des Ibrahim (Sohn des Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm), Allahs Heil auf ihm, ein. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, nahm Ibrahim zu sich auf, küsste ihn und atmete seinen Geruch ein. Später traten wir nochmal bei ihm ein, als Ibrahim (im Sterben lag und) seine letzten Atemzüge aufgab. Da begannen die Tränen des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu fließen. Abdu-r-Rahman Ibn Auf, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte dann zu ihm: »(Weinst) du auch, o Gesandter Allahs?« Der Prophet erwiderte: »O Ibn Auf, das gehört zur Barmherzigkeit!« Bei einer weiteren Träne fuhr der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, fort: »Wahrlich, das Auge tränt, das Herz trauert und wir sprechen nur Worte, die unserem Herrn wohlgefällig sind. O Ibrahim, wir sind wahrlich bei deinem Abschied von Traurigkeit erfüllt!« …” (Bu)

Umm Habiba berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Einer muslimischen Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, ist es nicht erlaubt, länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme beim Tod ihres Mannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.” (Bu)

Umm Atiyya berichtete: “Uns (Frauen) war es (von dem Propheten) verboten, länger als drei Tage um jemanden zu trauern, es sei denn, es handelte sich um den verstorbenen Ehemann, um den die Trauer vier Monate und zehn Tage dauern soll. Ferner, dass wir während der Trauerzeit weder Kühl noch Parfüm benutzen, farbige Kleidung tragen durften, außer weißer Kleidung, die durch Batik-Färbung grüne oder schwarze Flecken hatte. Uns wurde nur (im Trauerfall) erlaubt, bei der Körperreinigung nach Beendigung der Monatsregel, etwas Kampfer oder Weihrauch zu benutzen. Ferner wurde uns die Teilnahme an einem Trauerzug untersagt.” (Bu)

Zainab Bint Abi Salama berichtete: “Ich trat bei Umm Habiba, Gattin des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, ein, und sie sagte: »Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagen: >Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Toten länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme des eigenen Ehemannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll« Ich trat dann bei Zainab Bint Gahs ein, als ihr Bruder starb, und sah, dass sie sich Parfüm bringen ließ, etwas davon benutzte und sagte: »Ich brauche mich nicht zu parfümieren; es geht nur darum, dass ich den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagen hörte, als er auf dem Podest stand: >Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Toten länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme des eigenen Ehemannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.<«” (Bu).