Ummatu Muhammad

Umma des Muhammad.

Umma (f): Nation, Gemeinde, die weltweite Gemeinschaft der Muslime; sie bildet die Basis des islamischen Staates.

Daher heißt es in erster Linie im betreffenden Quran-Vers “O ihr, die ihr glaubt! “, d. h. die göttlichen Anweisungen erlegen den Muslimen als Ganzes eine allgemeine Pflicht auf, nämlich, dass sie bei der Funktion des Staatsapparats ihren Anteil übernehmen müssen.

Die Zugehörigkeit zum islamischen Staat und zur islamischen Umma sind zwei verschiedene Dinge. Die beiden Begriffe dürfen einander nicht gleichgestellt werden. Die Nicht-Muslime z. B. gehören zum islamischen Staat, aber nicht zur islamischen Umma. Die Muslime selbst werden, wenn sie Sektierer sind, nicht als Ungläubige angesehen, sondern durch ihr Verhalten als Empörer und Sünder betrachtet. Diese Bestimmung beruht auf den Quran-Vers 49:9: ”
Und wenn zwei Parteien der Gläubigen einander bekämpfen, dann stiftet Frieden zwischen ihnen; wenn jedoch eine von ihnen sich gegen die andere vergeht, so bekämpft diejenige, die im Unrecht ist, bis sie sich Allahs Befehl fügt. Fügt sie sich, so stiftet in Gerechtigkeit Frieden zwischen ihnen und seid gerecht. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten. “

Die Umma-Zugehörigkeit, nicht aber die Staatsangehörigkeit, wird im Fiqh grundsätzlich durch die Religionszugehörigkeit bestimmt. Jeder Muslim, gleichviel welchen Volkstums und welcher Rasse, ist Angehöriger der islamischen Nation, der Umma.

Nach diesem Prinzip des islamischen Rechts sind die islamischen Vereine, Moscheen und Gemeinden, Mitglieder der islamischen Nation, auch dann, wenn solche Einrichtungen als juristische Personen des deutschen Rechts angesehen werden. (DM)