Unkeuschheit

Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt. (4:15)

O ihr, die ihr glaubt, euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert sie nicht (an der Verheiratung mit einem anderen), um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt gütig mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat. (4:19)

Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, dass ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise. (4:24)

Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für diejenigen von euch (vorgesehen), die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Dass ihr Geduld übt, ist besser für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (4:25)

Und kommt dem Vermögen der Waise nicht nahe, es sei denn zu ihrem Besten, bis sie ihre Volljährigkeit erreicht hat. Und gebt volles Maß und Gewicht in Billigkeit. Wir fordern von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Und wenn ihr eine Aussage macht, so übt Gerechtigkeit, auch wenn es einen nahen Verwandten (betrifft); und haltet den Bund Allahs ein. Das ist es, was Er euch gebietet, auf dass ihr ermahnt sein mögt.“ (6:152)

Und wenn sie eine Schandtat begehen, sagen sie: ”Wir fanden unsere Väter dabei, und Allah hat sie uns befohlen.“ Sprich: ”Wahrlich, Allah befiehlt keine Schandtaten. Wollt ihr denn von Allah reden, was ihr nicht wisst?“ (7:28)

Sprich: ”Mein Herr hat nur Schändlichkeiten verboten, seien sie offenkundig oder verborgen, dazu Sünde und ungerechte Gewalttat. Und (Er hat verboten) dass ihr Allah das zur Seite setzt, wozu Er keine Befugnis herabsandte, und (Er hat verboten) dass ihr (etwas) von Allah aussagt, was ihr nicht wisst.“ (7:33)

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)

Diejenigen aber, die darüber hinaus etwas begehren, sind Übertreter. (23:7)

Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und lasst euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen. (24:2)

Ein Unzüchtiger darf nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Unzüchtige darf nur einen Unzüchtigen oder einen Götzendiener heiraten; den Gläubigen aber ist das verwehrt. (24:3)

Und diejenigen, die keine (Gelegenheit) zur Ehe finden, sollen sich keusch halten, bis Allah sie aus Seiner Fülle reich macht. Und jene, die ihr von Rechts wegen besitzt – wenn welche von ihnen eine Freilassungsurkunde begehren, (so) stellt sie ihnen aus, falls ihr von ihnen Gutes wisst; und gebt ihnen von Allahs Reichtum, den Er euch gegeben hat. Und zwingt eure Sklavinnen nicht zur Prostitution, wenn sie ein ehrbares Leben führen wollen, nur um die Güter des irdischen Lebens zu erlangen. Werden sie aber (zur Prostitution) gezwungen, dann wird Allah gewiss nach ihrem erzwungenen Tun Allvergebend und Barmherzig (zu ihnen) sein. (24:33)

Und die, welche keinen anderen Gott außer Allah anrufen und niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich gemacht hat – es sei denn, (sie töten) dem Recht nach, und keine Unzucht begehen: und wer das aber tut, der soll dafür zu büßen haben. (25:68)

Vergeht ihr euch unter allen Geschöpfen an Männern (26:165)

Wollt ihr euch wirklich in (eurer) Sinnenlust mit Männern statt mit Frauen abgeben? Nein, ihr seid ein unwissendes Volk.“ (27:55)

Und da sagte Lot zu seinem Volk: ”Ihr begeht eine Schändlichkeit, die keiner von allen Menschen je vor euch begangen hat. (29:28)

Vergeht ihr euch tatsächlich an Männern und macht die Wege unsicher? Und bei euren Versammlungen begeht ihr Abscheuliches!“ Jedoch die Antwort seines Volkes waren nur die Worte: ”Bringe Allahs Strafe über uns, wenn du die Wahrheit redest.“ (29:29)

O Frauen des Propheten! Wenn eine von euch eine offenkundige Schändlichkeit begeht, so wird ihr die Strafe verdoppelt. Und das ist für Allah ein leichtes. (33:30)

O Prophet! Wenn gläubige Frauen zu dir kommen und dir den Treueeid leisten, dass sie Allah nichts zur Seite stellen, und dass sie weder stehlen noch Unzucht begehen, noch ihre Kinder töten, noch Untreue begehen zwischen ihren Händen und Beinen, die sie selbst ersonnen haben, noch dir ungehorsam sein werden in dem, was rechtens ist, dann nimm ihren Treueeid an und bitte Allah um Vergebung für sie. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig. (60:12)