Unterhaltsbedürftige

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Wer (nach seinem Tod) Vermögen hinterlässt, so geht dieses an seine Erben. Wer aber Unterhaltsbedürftige hinterlässt, so übernehmen wir (Muslime) deren Versorgung.” (Bu).