Verbote

Wir sehen, wie dein Gesicht sich dem Himmel suchend zukehrt, und Wir werden dich nun zu einer Qibla wenden, mit der du zufrieden sein wirst. So wende dein Gesicht in Richtung der heiligen Moschee, und wo immer ihr auch seid, wendet eure Gesichter in ihre Richtung. Diejenigen, denen das Buch gegeben wurde, wissen bestimmt, dass es die Wahrheit von ihrem Herrn ist. Und Allah ist dessen nicht achtlos, was sie tun. (2:144)

Und von wo du auch herkommst, wende dein Gesicht in Richtung der heiligen Moschee; denn dies ist gewiss die Wahrheit von deinem Herrn. Und Allah ist dessen nicht achtlos, was ihr tut. (2:149)

Und von wo du auch herkommst, wende dein Gesicht in Richtung der heiligen Moschee. Und wo immer ihr auch seid, wendet eure Gesichter in ihre Richtung, damit die Menschen keinen Beweisgrund gegen euch haben – außer denjenigen unter ihnen, die Unrecht tun; so fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich. Und damit Ich Meine Gnade an euch vollende und damit ihr euch vielleicht werdet rechtleiten lassen. (2:150)

Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten. Und kämpft nicht gegen sie bei der heiligen Moschee, bis sie dort gegen euch kämpfen. Wenn sie aber gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen. (2:191)

Der heilige Monat ist für den heiligen Monat, und für die geschützten Dinge ist Wiedervergeltung (bestimmt). Wer nun gegen euch gewalttätig handelt, gegen den handelt in gleichem Maße gewalttätig, wie er gegen euch gewalttätig war, und fürchtet Allah und wisst, dass Allah mit den Gottesfürchtigen ist. (2:194)

Und vollendet den Hadschdsch und die ‘Umra für Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leichtfällt. Und schert nicht eure Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildtätigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann soll der, der die ‘Umra mit dem Hadschdsch vollziehen möchte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leichtfällt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während des Hadschdsch fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfürchtig und wisst, dass Allah streng ist im Strafen. (2:196)

Es ist kein Vergehen von euch, wenn ihr nach der Gunst eures Herrn (durch Handelsgewinn) strebt. Und wenn ihr von ‘Arafat herbeieilt, dann gedenkt Allahs bei Al- Masch‘ari-l-haram. Und gedenkt Seiner, wie Er euch rechtgeleitet hat, obwohl ihr wahrlich vordem unter jenen wart, die irregingen. (2:198)

Sie befragen dich über das Kämpfen im heiligen Monat. Sprich: ”Das Kämpfen in ihm ist schwerwiegend. Doch das Abbringen vom Weg Allahs und nicht an Ihn zu glauben und (den Zutritt) zur heiligen Moschee (zu verwehren) und deren Bewohner daraus zu vertreiben, ist schwerwiegender vor Allah. Und die Verführung ist schwerwiegender als Töten.“ Und sie werden nicht ablassen, gegen euch zu kämpfen, bis sie euch von eurem Glauben abbringen, wenn sie dazu imstande sind. Wer sich aber von euch von seinem Glauben abbringen lässt und als Ungläubiger stirbt – das sind diejenigen, deren Taten wertlos sein werden in dieser Welt und im Jenseits. Sie werden die Bewohner des Feuers sein, und darin werden sie ewig verweilen. (2:217)

Diejenigen, die Zinsen verschlingen, sollen nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfasst und zum Wahnsinn getrieben wird. Dies (soll so sein) weil sie sagen: ”Handel ist dasselbe wie Zinsnehmen.“ Doch Allah hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten. Und wenn zu jemandem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhört – dem soll verbleiben, was bereits geschehen ist. Und seine Sache ist bei Allah. Wer es aber von neuem tut – die werden Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben. (2:275)

Alle Speise war den Kindern Israels erlaubt, außer, was Israel sich selber verwehrte, bevor die Thora herabgesandt wurde. Sprich: ”So bringt die Thora und lest sie, wenn ihr wahrhaftig seid.“ (3:93)

Verboten sind euch (zur Heirat) eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen, mit denen ihr (die Ehe) vollzogen habt. Habt ihr diese jedoch noch nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung, und ihr sollt nicht zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn, (es ist) bereits geschehen. Seht, Allah ist Allverzeihend und Barmherzig. (4:23)

Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, dass ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise. (4:24)

Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für diejenigen von euch (vorgesehen), die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Dass ihr Geduld übt, ist besser für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (4:25)

Und der Sünde der Juden wegen haben Wir ihnen gute Dinge verboten, die ihnen erlaubt waren, wie auch, weil sie viele Hindernisse in Allahs Weg legten (4:160)

O ihr, die ihr glaubt, erfüllt die Verträge. Erlaubt ist euch jede Art des Viehs, mit Ausnahme dessen, was euch (in der Schrift) bekanntgegeben wird; nicht, dass ihr die Jagd als erlaubt ansehen dürft, während ihr pilgert; wahrlich, Allah richtet, wie Er will. (5:1)

O ihr, die ihr glaubt! Entweihet weder die Glaubensausübung zur Verherrlichung Allahs, noch den heiligen Monat, noch die Opfertiere, noch die geweihten Opfertiere, noch die nach dem heiligen Hause Ziehenden, die da Gunst und Wohlgefallen von ihrem Herrn suchen. Wenn ihr den Weihezustand beendet habt, dürft ihr jagen. Und lasst euch nicht durch den Hass, den ihr gegen Leute hegt, weil sie euch von der heiligen Moschee abgehalten haben, zu Übergriffen verleiten. Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung. Und fürchtet Allah; denn Allah ist streng im Strafen. (5:2)

Verboten ist euch das Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer als Allahs Name angerufen wurde; das Erdrosselte, das zu Tode Geschlagene, das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was Raubtiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt, ferner das, was auf einem heidnischen Opferstein geschlachtet worden ist, und ferner (ist euch verboten), dass ihr durch Lospfeile das Schicksal zu erkunden sucht. Das ist eine Freveltat. Heute haben die Ungläubigen vor eurem Glauben resigniert; also fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich. Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gnade an euch vollendet und euch den Islam zur Religion erwählt. Wer aber durch Hungersnot gezwungen wird, ohne sündhafte Neigung – so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig. (5:3)

Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen die Brautgabe gebt, und nur für eine Ehe und nicht für Unzucht und heimliche Liebschaften. Und wer den Glauben verleugnet, dessen Tat ist ohne Zweifel zunichte geworden; und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein. (5:5)

Wahrlich, ungläubig sind diejenigen, die sagen: ”Allah ist der Messias, der Sohn der Maria“, während der Messias doch selbst gesagt hat: ”O ihr Kinder Israels, betet zu Allah, meinem Herrn und eurem Herrn.“ Wer Allah Götter zur Seite stellt, dem hat Allah das Paradies verwehrt, und das Feuer wird seine Herberge sein. Und die Frevler sollen keine Helfer finden. (5:72)

O ihr, die ihr glaubt, erklärt die guten Dinge, die Allah euch erlaubt hat, nicht für verboten; doch übertretet auch nicht. Denn Allah liebt die Übertreter nicht. (5:87)

O ihr, die ihr glaubt! Tötet kein Wild, während ihr pilgert. Und (wenn) einer von euch ein Tier vorsätzlich tötet, so ist die Ersatzleistung (dafür) ein gleiches Maß vom Vieh, wie das, was er getötet (hat), nach dem Spruch von zwei Redlichen unter euch, und das soll dann als Opfertier zu der Al-Ka‘ba gebracht werden; oder die Sühne sei die Speisung von Armen oder dementsprechendes Fasten, damit er die bösen Folgen seiner Tat koste. Allah vergibt das Vergangene; den aber, der es wieder tut, wird Allah der Vergeltung aussetzen. Und Allah ist Allmächtig und Herr der Vergeltung. (5:95)

Der Fang aus dem Meer und sein Genuss sind euch – als Versorgung für euch und für die Reisenden – erlaubt, doch verwehrt ist (euch) das Wild des Landes, solange ihr pilgert. Und fürchtet Allah, vor Dem ihr versammelt werdet. (5:96)

Allah hat die Al-Ka‘ba, das unverletzliche Haus, zu einer Gebetsstätte für die Menschen gemacht, ebenso den heiligen Monat und die Opfertiere und die Tiere mit dem Halsschmuck. Dies, damit ihr wisst, dass Allah weiß, was in den Himmeln und was auf Erden ist, und dass Allah alle Dinge weiß. (5:97)

Warum solltet ihr denn nicht von dem essen, worüber Allahs Name gesprochen wurde, wo Er euch bereits erklärt hat, was Er euch verboten hat – das ausgenommen, wozu ihr gezwungen werdet? Und gewiss, viele führen mit ihren Gelüsten durch Mangel an Wissen zum Irrweg. Wahrlich, dein Herr kennt die Übertreter am besten. (6:119)

Und sie sagten: ”Dieses Vieh und diese Feldfrüchte sind unantastbar; niemand soll davon essen, außer dem, dem wir es erlauben“, wie sie meinten, und es gibt Vieh, dessen Rücken (zum Reiten) verboten ist, und Vieh, über das sie (beim Schlachten) nicht den Namen Allahs sprechen und so eine Lüge gegen Allah erfinden. Bald wird Er ihnen vergelten, was sie erdichteten. (6:138)

Acht (in) Paaren: zwei von den Schafen und zwei von den Ziegen. Sprich: ”Sind es die beiden Männchen, die Er (euch) verboten hat, oder die beiden Weibchen oder das, was der Mutterschoß der beiden Weibchen umschließt? Verkündet es mir mit Wissen, wenn ihr wahrhaftig seid.“ (6:143)

Und von den Kamelen zwei und von den Rindern zwei. Sprich: ”Sind es die beiden Männchen, die Er (euch) verboten hat, oder die beiden Weibchen oder das, was der Mutterschoß der beiden Weibchen umschließt? Wart ihr dabei, als Allah euch dies gebot?“ Wer ist also ungerechter als der, welcher eine Lüge gegen Allah ersinnt, um die Leute ohne Wissen irrezuführen? Wahrlich, Allah leitet das ungerechte Volk nicht. (6:144)

Sprich: ”Ich finde in dem, was mir offenbart worden ist, nichts, was einem Essenden, der es essen möchte, verboten wäre, es sei denn von selbst Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch – denn das ist eine Unreinheit oder ein Gräuel, worüber ein anderer Name als der Allahs angerufen worden ist.“ Wenn aber jemand durch Not (dazu) getrieben wird und dabei keine Ungehorsamkeit oder Übertretung begeht, dann ist dein Herr Allverzeihend, Barmherzig. (6:145)

Und den Juden haben Wir alles Getier untersagt, das Krallen hat; und von den Rindern und vom Kleinvieh haben Wir ihnen das Fett verboten, ausgenommen das, was an ihrem Rücken sitzt oder in den Eingeweiden oder mit den Knochen verwachsen ist. Damit haben Wir ihnen ihre Auflehnung vergolten. Und siehe, Wir sind Wahrhaftig. (6:146)

Die Götzendiener werden sagen: ”Hätte Allah es gewollt, so hätten weder wir noch unsere Väter (Allah etwas) beigesellt; auch hätten wir nichts ohne Erlaubnis gemacht.“ Genauso leugneten schon jene, die vor ihnen waren, bis sie Unsere Strenge zu kosten bekamen. Sprich: ”Habt ihr irgendein Wissen? Dann bringt es für uns zum Vorschein. Doch ihr geht nur Vermutungen nach; und ihr rätselt nur.“ (6:148)

Sprich: ”Her mit euren Zeugen, die bezeugen, Allah habe dies verboten!“ Wenn sie (dies) bezeugen, so lege du nicht mit ihnen Zeugnis ab und folge nicht den Neigungen derer, die Unsere Zeichen für Lüge erklärt haben, und (den Neigungen) derer, die nicht an das Jenseits glauben und die andere Wesen ihrem Herrn gleichsetzen. (6:150)

Sprich: ”Kommt her, ich will verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt Ihm nichts zur Seite stellen und den Eltern Güte erweisen; und ihr sollt eure Kinder nicht aus Armut töten, Wir sorgen ja für euch und für sie. Ihr sollt euch nicht den Schändlichkeiten nähern, seien sie offenkundig oder verborgen; und ihr sollt niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich gemacht hat, außer wenn dies gemäß dem Recht geschieht. Das ist es, was Er euch geboten hat, auf dass ihr es begreifen mögt. (6:151)

Sprich: ”Wer hat die schönen Dinge Allahs verboten, die Er für Seine Diener hervorgebracht hat und die guten Dinge der Versorgung?“ Sprich: ”Sie sind für die Gläubigen in diesem Leben (und) ausschließlich (für sie) am Tage der Auferstehung.“ So machen Wir die Zeichen klar für Leute, die Wissen haben. (7:32)

Sprich: ”Mein Herr hat nur Schändlichkeiten verboten, seien sie offenkundig oder verborgen, dazu Sünde und ungerechte Gewalttat. Und (Er hat verboten) dass ihr Allah das zur Seite setzt, wozu Er keine Befugnis herabsandte, und (Er hat verboten) dass ihr (etwas) von Allah aussagt, was ihr nicht wisst.“ (7:33)

Und die Bewohner des Feuers rufen den Bewohnern des Paradieses zu: ”Gießt etwas Wasser über uns aus oder etwas von dem, was Allah euch gegeben hat.“ Sie sagen: ”Wahrlich, Allah hat beides den Ungläubigen verwehrt (7:50)

Dies sind jene, die dem Gesandten, dem Propheten folgen, der des Lesens und Schreibens unkundig ist; dort in der Thora und im Evangelium werden sie über ihn (geschrieben) finden: er gebietet ihnen das Gute und verbietet ihnen das Böse, und er erlaubt ihnen die guten Dinge und verwehrt ihnen die schlechten, und er nimmt ihnen ihre Last hinweg und die Fesseln, die auf ihnen lagen. Diejenigen also, die an ihn glauben und ihn stärken und ihm helfen und dem Licht folgen, das mit ihm herabgesandt wurde, die sollen erfolgreich sein. (7:157)

Aber, warum sollte Allah sie nicht bestrafen, wenn sie (die Gläubigen) von (dem Besuch) der heiligen Moschee abhalten, wo sie doch nicht deren Beschützer sind? Ihre Beschützer sind nur die Gottesfürchtigen, jedoch die meisten von ihnen wissen es nicht. (8:34)

Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig (9:5)

Wie kann es einen Vertrag geben zwischen den Götzendienern und Allah und Seinem Gesandten. Allein die ausgenommen, mit denen ihr bei der heiligen Moschee ein Bündnis eingingt. Solange diese euch die Treue halten, haltet ihnen die Treue. Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die (Ihn) fürchten. (9:7)

Wollt ihr etwa die Tränkung der Pilger und die Erhaltung der heiligen Moschee (den Werken) dessen gleichsetzen, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und auf Allahs Weg kämpft? Vor Allah sind sie nicht gleich. Und Allah weist nicht den ungerechten Leuten den Weg. (9:19)

O ihr, die ihr glaubt! Wahrlich, die Götzendiener sind unrein. Darum dürfen sie sich nach diesem ihrem Jahr der heiligen Moschee nicht nähern. Und falls ihr Armut befürchtet, so wird euch Allah gewiss aus Seiner Fülle reich machen, wenn Er will. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allweise. (9:28)

Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen – von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten. (9:29)

Wahrlich, die Zahl der Monate bei Allah beträgt zwölf Monate; (so sind sie) im Buch Allahs (festgelegt worden) seit dem Tage, da Er die Himmel und die Erde erschuf. Von diesen (Monaten) sind vier heilig. Das ist die beständige Religion. Darum versündigt euch nicht in diesen (Monaten). Und bekämpft die Götzendiener allesamt, wie sie euch allesamt bekämpfen; und wisst, dass Allah mit denjenigen ist, die Ihn fürchten. (9:36)

Das Verschieben (eines heiligen Monats) ist nur eine Steigerung des Unglaubens. Die Ungläubigen werden dadurch irregeführt. Sie erlauben es in einem Jahr und verbieten es in einem anderen Jahr, damit sie eine Übereinstimmung in der Anzahl (der Monate) erreichen, die Allah heilig gemacht hat, und so erlauben sie das, was Allah verwehrt hat. Das Böse ihrer Taten wird ihnen schön vor Augen geführt. Doch Allah weist dem ungläubigen Volk nicht den Weg. (9:37)

Sprich: ”Habt ihr das betrachtet, was Allah euch an Nahrung herabgesandt hat, woraus ihr aber (etwas) Verbotenes und Erlaubtes gemacht habt?“ Sprich: ”Hat Allah euch (das) gestattet oder erdichtet ihr Lügen gegen Allah?“ (10:59)

Und die Götzendiener sagen: ”Hätte Allah es so gewollt, so hätten wir nichts außer Ihm angebetet, weder wir noch unsere Väter, noch hätten wir etwas ohne Seinen (Befehl) verboten.“ Genauso taten schon jene vor ihnen. Jedoch, sind die Gesandten für irgendetwas außer für die deutliche Verkündigung verantwortlich? (16:35)

Verwehrt hat Er euch nur das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist. Wer aber genötigt wird, (davon zu essen) ohne die Gebote übertreten zu wollen und ohne das Maß zu überschreiten, wahrlich, Allah ist dann Allverzeihend, Barmherzig. (16:115)

Und sagt nicht aufgrund der Falschheit eurer Zungen: ”Das ist erlaubt, und das ist verboten“, so dass ihr eine Lüge gegen Allah erdichtet. Wahrlich, diejenigen, die eine Lüge gegen Allah erdichten, haben keinen Erfolg. (16:116)

Und denen, die Juden sind, haben Wir all das verboten, was Wir dir bereits zuvor mitgeteilt haben. Und nicht Wir taten ihnen Unrecht, sondern sie taten sich selber Unrecht. (16:118)

Gepriesen sei Der, Der bei Nacht Seinen Diener von der heiligen Moschee zu der fernen Moschee, deren Umgebung Wir gesegnet haben, hinführte, auf dass Wir ihm einige Unserer Zeichen zeigten. Wahrlich, Er ist der Allhörende, der Allsehende. (17:1)

Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat, es sei denn zu Recht. Und wer da ungerechterweise getötet wird – dessen Erben haben Wir gewiss Ermächtigung (zur Vergeltung) gegeben; doch soll er im Töten nicht maßlos sein; denn er findet (Unsere) Hilfe. (17:33)

Und für eine Stadt, die Wir zerstört haben, ist es unwiderruflich festgelegt, nicht zurückzukehren (21:95)

Diejenigen aber, die ungläubig sind und vom Weg Allahs abhalten und von der heiligen Moschee, die Wir zum Wohl aller Menschen bestimmt haben – gleichviel, ob sie dort angesiedelt oder Wüstenbewohner sind, und diejenigen, die hier durch Ruchlosigkeit irgendeinen krummen Weg suchen: Wir werden sie schmerzliche Strafe kosten lassen. (22:25)

Somit wird es für den, der die Gebote Allahs ehrt, gut vor seinem Herrn sein. Erlaubt ist euch alles Vieh mit Ausnahme dessen, was euch angesagt worden ist. Meidet darum den Gräuel der Götzen und meidet das Wort der Lüge. (22:30)

Und die, welche keinen anderen Gott außer Allah anrufen und niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich gemacht hat – es sei denn, (sie töten) dem Recht nach, und keine Unzucht begehen: und wer das aber tut, der soll dafür zu büßen haben. (25:68)

”Wahrlich, mir ist nur befohlen worden, dem Herrn dieser Stadt zu dienen, die Er geheiligt hat, und Sein sind alle Dinge; und mir ist befohlen worden, einer der Gottergebenen zu sein (27:91)

Und vordem hatten Wir ihm die Ammen verwehrt. Da sagte sie (seine Schwester): ”Soll ich euch eine Familie nennen, wo man ihn für euch aufziehen und ihm wohlgesinnt sein würde?“ (28:12)

Sie sind es, die ungläubig waren und euch von der heiligen Moschee fernhielten und die Opfertiere daran hinderten, ihren Bestimmungsort zu erreichen. Und wäre es nicht wegen der gläubigen Männer und der gläubigen Frauen gewesen, die ihr nicht kanntet und die ihr vielleicht unwissentlich niedergetreten hättet, so dass ihr euch an ihnen versündigt hättet, (hättet ihr kämpfen können). Damit Allah in Seine Gnade führe, wen Er will. Wären sie getrennt gewesen, hätten Wir sicher jene unter ihnen, die ungläubig waren, mit schmerzlicher Strafe bestraft. (48:25)

Wahrlich, Allah hat Seinem Gesandten das Traumgesicht zu Wirklichkeit gemacht. Ihr werdet gewiss – denn Allah wollte (es so) – in Sicherheit in die heilige Moschee mit geschorenem Haupt oder kurzgeschnittenem Haar eintreten; ihr werdet keine Furcht haben. Und Er wusste, was ihr nicht wusstet, und Er hat (euch) außer diesem (Sieg) einen nahen Sieg bestimmt. (48:27)

O Prophet! Warum verbietest du das, was Allah dir erlaubt hat, um nach der Zufriedenheit deiner Frauen zu trachten? Und Allah ist Allvergebend, Barmherzig. (66:1)

(Verbotene Speise:–> Speise–> Blut–> Fasten–> Berauschendes–> Schwein–> Vieh)