Vermächtnis

Amir Ibn Sad berichtete, dass er von seinem Vater, Allahs Wohlgefallen auf ihm, folgendes hörte: “Ich war krank und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, Staattete mir einen Krankenbesuch ab. Ich sagte zu ihm: »O Gesandter Allahs, bitte Allah, dass Er mich nicht auf meinen Fersen umkehren lässt.« Und er erwiderte: »Allah möge dich erhöhen und für andere Menschen nützlich machen.« Ich sagte zu ihm: »Ich will ein Vermächtnis machen, habe aber eine Tochter, soll ich ihr die Hälfte (meines Vermögens) vermachen?« Er sagte: »Die Hälfte ist viel!« Ich erwiderte: »Dann ein Drittel davon!« Der Prophet sagte: »Ein Drittel? Auch ein Drittel ist viel…« Demnach vermachten die Menschen gewöhnlich ein Drittel, was als zulässig empfunden wurde.” (Bu).

(s. auch Testament).