Verwalter

Abu Musa berichtete: “Ich kam mit zwei Männern vom Stamme meines Onkels zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm. Der eine von den beiden sagte: »O Gesandter Allahs, mache mich zum Sachwalter über einen Teil dessen, worüber Allah dich zum Verwalter ernannt hat.« Und genauso sagte der andere. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, erwiderte: »Bei Allah, wir ernennen niemanden in dieser Angelegenheit zum Sachwalter, der selbst darum bittet, und auch niemanden, der danach strebt.«” (Bu, Mu).

Ibn Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: “Umar stiftete ein Gut von ihm zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, das aus Palmen bestand und Tamg genannt wurde. (Auf die Idee dieser Stiftung kam er, als er zum Propheten) sagte: »O Gesandter Allahs, ich erwarb ein Gut, das bei mir eine besondere Wertschätzung hat. Nun möchte ich es als Spende hergeben.« Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Stifte den Grund und Boden davon mit der Bedingung, dass dieser weder verkauft noch verschenkt noch beerbt werden darf, sondern, dass nur der Ertrag davon ausgegeben wird.« Umar stiftete ihn dann, und diese seine Spende war als solche auf dem Weg Allahs für die Sklaven, die Armen, die Gäste, die Reisenden und die Verwandten. Es ist für den Verwalter des Gutes keine Sünde, wenn er auch davon seinen Lebensunterhalt bestreitet, oder einen Freund davon speist, der keine ungerechtfertigte Bereicherung beabsichtigt.” (Bu).

(siehe auch Lagerverwalter).