Vorbildlichkeit

Das Leben unseres Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, gilt für uns als Richtschnur für unsere Handlungen und neben dem Qur’an zum Fundament der Gesetzgebung.

Nirgendwo in der Überlieferung ist bekannt, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, jemanden, sei es eine Frau, ein Kind oder wer auch immer, geschlagen hätte.

‘A’isa (r), die Frau des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Der Gesandte Allahs hat niemals mit seiner eigenen Hand jemanden geschlagen, weder ein Kind, noch eine seiner Frauen, noch einen seiner Diener, es sei denn er tat dies (im Kampf) auf Allahs Weg, und im Falle der Übertretung Seiner Gesetze; in diesem Fall war es eine Vergeltung für Allah.” (Bu, Da, Na)

Nach den Weisungen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, ist mit der in der Qur’an-Vorschrift angesprochenen Züchtigung nicht mehr als ein symbolischer und seelischer Schmerz gemeint sein.

Es gibt Fälle, in denen Frauen nach der Scheidung bitterlich geweint und dem Mann vorgehalten haben, er sei zu fein, und es wäre besser gewesen, wenn er sie geschlagen hätte, um sie von ihrem unsinnigen Tun abzubringen; dadurch wäre die Familie vor dem Zerfall gerettet worden.

Ein segensreicher Vorteil dieser göttlichen Vorschrift liegt auch darin, dass Handgreiflichkeiten kein Grund für eine Scheidung sind, solange diese im beschriebenen Rahmen bleiben. Das alles schließt nicht aus, dass die Frau nach islamischem Recht die Scheidung wegen Brutalität des Mannes, wegen Misshandlung, Körperverletzung oder seelischer Grausamkeit gerichtlich erwirken kann.

siehe —-> Scheidung